Immer mehr Geschäftsführer nutzen das elektronische Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de) zum Benchmarking. Sie informieren sich damit über die Zahlen ihrer Konkurrenten oder ihrer Geschäftspartner. Bis dato war die Benutzung des offiziellen Portals der Bundesanzeiger-Gesellschaft nicht ganz einfach – die Webseiten präsentierten sich nicht besonders nutzerfreundlich – eher im Behördenformat. In den letzten Wochen haben die Herausgeber nachgearbeitet und eine benutzerfreundliche Oberfläche umgesetzt. Damit ist es ab sofort wesentlich einfacher und übersichtlicher, mit dem Unternehmensregister zu arbeiten (vgl. z. B. die neue Suchmaske). Unsere TIPPS dazu >
Damit ist es auch für die Geschäftsführer von kleinen GmbHs oder Unternehmergesellschafter leichter möglich, den Jahresabschluss selbst zu veröffentlichen (https://publikations-plattform.de/download/D024_Arbeitshilfe_kleine_Unternehmen.pdf).
Vorteil: Sie sparen die darauf fälligen Steuerberater-Gebühren. Sie können dort die Eintragung der Unternehmensdaten per Formular selbst online veranlassen.
Für die Praxis: Vor Eintrag der Daten müssen Sie sich registrieren. Das Verfahren ist dazu einfach und zwar unter https://www.unternehmensregister.de > Anmelden > Registrieren.