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Volkelt-Briefe

Bei Fehlern im Geschäftsführer-Einstellungsverfahren gibt es kein zurück

Wie berich­tet, gilt das All­ge­mei­ne Gleich­heits­ge­setz (AGG) auch für den Geschäfts­füh­rer, der sich um eine Stel­le bewirbt. Dazu gibt es ein neu­es Urteil des Bun­des­ar­beits­ge­richts (BAG). Kommt es im Ein­stel­lungs­ge­spräch mit dem poten­zi­el­len Geschäfts­führer zu einem Ver­stoß gegen das AGG, …

wird das nicht geheilt, wenn die GmbH anschlie­ßend auf die Ein­stel­lung eines Bewer­bers völ­lig ver­zich­tet (BAG, Urteil vom 23.8.2012 8 AZR 285/11).

Für die Pra­xis: Ach­ten Sie dar­auf, dass das Aus­schrei­bungs- und Ein­stel­lungs­ver­fah­ren auch bei der Beset­zung einer Geschäfts­füh­rer-Stel­le AGG-kon­form durch­ge­führt wird. Mit der obi­gen „Aus­re­de“ kom­men Sie bei Feh­lern um Zah­lun­gen jeden­falls nicht herum.

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