Nach Einführung des elektronischen Abgleichs der Arbeitgeber und Arbeitnehmer Stammdaten (ELStAM) gibt es immer noch Probleme. Zum Beispiel dann, …wenn der Arbeitgeber aus organisatorischen Gründen oder auf Anweisung der Finanzbehörden eine neue Steuernummer anlegen muss. Dazu gibt es jetzt einen hilfreichen „Leitfaden zum Steuernummernwechsel und zu Aktenabgaben im ELStAM-Verfahren“.
Den ausführlichen Leitfaden mit viele hilfreichen Hinweisen für die praktische Umsetzung gibt es im Internet unter > „Leitfaden zum Steuernummernwechsel“. Broschüre 13 Seiten mit Hinweisen zur Fehlerbeseitigung im ELStAM-Verfahren.