Im Wettbewerb um (gute) Mitarbeiter wird die betriebliche Altersversorgung (bAV) immer wichtiger. Viele kleinere Unternehmen haben aber bisher immer noch keine Möglichkeit, entsprechende Angebote zu machen. In der Praxis ist das ein immer mehr ins Gewicht fallender Wettbewerbsnachteil. Fakt ist allerdings, dass … die Reform der betrieblichen Altersversorgung derzeit nicht vom Fleck kommt und es wohl auch vor der Bundestagswahl nicht zu einer praktikablen Neuregelung kommen wird.
Problem: Die zuständige Ministerin Andrea Nahles (SPD) will ein sog. Sozialpartnermodell umsetzen. Danach sind Erleichterungen bei der bAV nur für die Unternehmen vorgesehen, die sich freiwillig der Tarifbindung verpflichtet haben. Das sind in Deutschland gerade einmal 20 % (Ostdeutschland) bzw. 30 % (Westdeutschland) der Unternehmen. Alle übrigen Unternehmen – und das ist der Mehrheit der kleineren Unternehmen – sind damit benachteiligt. Sie haben keine Möglichkeit, ihren Mitarbeitern eine insolvenz-gesicherte und staatlich geförderte Altersversorgung anzubieten (Quelle: Ausschuss für Arbeit und Soziales zum Gesetzentwurf 18/11286).