Mit der Einführung manipulationssicherer Kassen hält es das Bundesfinanzministerium für notwendig, einheitlich Vorschriften zur Ausstattung und Funktionsweise der neuen Kassensystem vorzugeben. Dazu hat das BMF den Entwurf einer Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr vorgelegt (KassenSichV) …
Mit der KassenSichV wird detailliert vorgegeben, welche elektronischen Aufzeichnungssysteme von der Regelung des § 146a AO umfasst sind, wann und in welcher Form eine Protokollierung der digitalen Grundaufzeichnung zu erfolgen hat, wie diese digitalen Grundaufzeichnungen zu speichern sind, welche Anforderungen an eine einheitliche digitale Schnittstelle gelten und welche Anforderungen an die technische Sicherheitseinrichtung gestellt werden.