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Volkelt-Briefe

Bargeld: Es gibt eine neue Kassensicherungsverordnung

Mit der Ein­füh­rung mani­pu­la­ti­ons­si­che­rer Kas­sen hält es das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um für not­wen­dig, ein­heit­lich Vor­schrif­ten zur Aus­stat­tung und Funk­ti­ons­wei­se der neu­en Kas­sen­sys­tem vor­zu­ge­ben. Dazu hat das BMF den Ent­wurf einer Ver­ord­nung zur Bestim­mung der tech­ni­schen Anfor­de­run­gen an elek­tro­ni­sche Auf­zeich­nungs- und Siche­rungs­sys­te­me im Geschäfts­ver­kehr vor­ge­legt (Kas­sen­SichV) …

Mit der Kas­sen­SichV wird detail­liert vor­ge­ge­ben, wel­che elek­tro­ni­schen Auf­zeich­nungs­sys­te­me von der Rege­lung des § 146a AO umfasst sind, wann und in wel­cher Form eine Pro­to­kol­lie­rung der digi­ta­len Grund­auf­zeich­nung zu erfol­gen hat, wie die­se digi­ta­len Grundaufzeich­nungen zu spei­chern sind, wel­che Anfor­de­run­gen an eine ein­heit­li­che digi­ta­le Schnitt­stel­le gel­ten und wel­che Anfor­de­run­gen an die tech­ni­sche Sicher­heits­ein­rich­tung gestellt werden.

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