Bei einer mehrfachen Begründung der Kündigung bedarf es zunächst einer gründlichen Prüfung der einzelnen Kündigungsgründe und der Würdigung, ob nicht bereits ein Grund die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht. Wenn bei dieser Einzelprüfung kein wichtiger Grund anzuerkennen ist, muss geprüft werden, ob die einzelnen Kündigungsgründe in ihrer Gesamtheit das Arbeitsverhältnis so belasten, dass dem Kündigenden die Fortsetzung nicht zuzumuten ist (LAG Hessen, Urteil v. 17.10.2017, 8 Sa 1444/16). …
Sind Sie unsicher, ob der genannten Grund für eine Kündigung ausreicht, sollten Sie prüfen, ob weitere Kündigungsgründe vorliegen und diese ggf. im Verfahren geltend machen. Sie haben dann Anspruch darauf, dass das Arbeitsgericht jeden Grund einzeln prüft.