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Volkelt-Briefe

Arbeit + Recht: Gesetz zur Leiharbeit wird entschärft

Arbeits­mi­nis­te­rin Andrea Nah­les (SPD) hat jetzt in Sachen Leih­ar­beit einen Rück­zie­her gemacht. Die hef­tig umstrit­te­ne neue Defi­ni­ti­on für Arbeit­neh­mer taucht im Gesetz über­haupt nicht mehr auf. Damit müs­sen Geschäfts­füh­rer nicht mehr befürch­ten, dass sie bei der Ermitt­lung der Mit­ar­bei­ter­zahl im Sin­ne des Betriebs­ver­fas­sungs­ge­richts mit­ge­zählt wer­den (vgl. dazu zuletzt aus­führ­lich in Nr. 3/2016). Wei­te­re Quel­le: Refe­ren­ten­ent­wurf eines Geset­zes zur Arbeit­neh­mer­über­las­sung …

Kern des neu­en Geset­zes ist aller­dings die Bestim­mung, das Leih­ar­beit­neh­mer in Zukunft nur noch 18 Mona­te beschäf­tigt wer­den kön­nen. Neu ist, dass Unter­neh­men, die zwar  Mit­glied im Tarif schlie­ßen­den Arbeit­ge­ber­ver­band sind, aber kei­ner Tarif­bin­dung unter­lie­gen, auf Grund­la­ge einer Betriebs- oder Dienst­ver­ein­ba­rung von der Höchst­über­las­sungs­dau­er von 18 Mona­ten abwei­chen dür­fen – und zwar bis zur Über­las­sungs­höchst­dau­er von 24 Monaten.

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