Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hat jetzt in Sachen Leiharbeit einen Rückzieher gemacht. Die heftig umstrittene neue Definition für Arbeitnehmer taucht im Gesetz überhaupt nicht mehr auf. Damit müssen Geschäftsführer nicht mehr befürchten, dass sie bei der Ermittlung der Mitarbeiterzahl im Sinne des Betriebsverfassungsgerichts mitgezählt werden (vgl. dazu zuletzt ausführlich in Nr. 3/2016). Weitere Quelle: Referentenentwurf eines Gesetzes zur Arbeitnehmerüberlassung …
Kern des neuen Gesetzes ist allerdings die Bestimmung, das Leiharbeitnehmer in Zukunft nur noch 18 Monate beschäftigt werden können. Neu ist, dass Unternehmen, die zwar Mitglied im Tarif schließenden Arbeitgeberverband sind, aber keiner Tarifbindung unterliegen, auf Grundlage einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung von der Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten abweichen dürfen – und zwar bis zur Überlassungshöchstdauer von 24 Monaten.