Zur Ermittlung des Wertes des GmbH-Anteils im Falle einer Schenkung oder Erbschaft ermittelt das Finanzamt den sog. Gemeinen Wert des GmbH-Anteils. Nach dem Bewertungsgesetz ist der Wert eines GmbH-Anteils für die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen mit dem Gemeinen Wert zu ermitteln. Danach ist der Wert anzusetzen, der bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. In der Praxis ist dieser Wert oft nicht zu ermitteln. Ersatzweise wird das sog. vereinfachte Ertragswertverfahren (§ 199 BewG) angewandt. Das ist die allgemein anerkannte Methode der Finanzverwaltung zur Ermittlung des Werts eines GmbH-Anteils für die Besteuerung.
Weiterführende Informationen:
Ausführliche Darstellung des vereinfachten Etragswertverfahrens > Hier anklicken