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Volkelt-Briefe

Aktuell: Lieferkettengesetz – „Eckpunkte” stehen – mehr nicht

Die Bun­des­re­gie­rung hat sich nach neu­es­ten Agen­tur-Mel­dun­gen dar­auf ver­stän­digt, ein Lie­fer­ket­ten­ge­setz auf den weg zu brin­gen. Bis­her gibt es weder einen kon­kre­ten Gesetz­ent­wurf noch kla­re inhalt­li­che Aus­sa­gen zur Aus­ge­stal­tung. Aller­dings dürf­te sich der Geset­zes­vor­schlag an den euro­päi­schen Vor­ga­ben und dem Eck­punk­te-Papier der Initia­ti­ve „Lie­fer­ket­ten­ge­setz” anleh­nen. Hier die wich­tigs­ten Infor­ma­tio­nen dazu > Eck­punk­te für ein Lie­fer­ket­ten­ge­setz.

Für die Pra­xis: In der ers­ten Stu­fe wird das Gesetz nur Unter­neh­men mit mehr als 500 Mit­ar­bei­ter betref­fen. Und: Die Umset­zung dürf­te nur unter gro­ßen Anstren­gun­gen noch in die­ser Legis­la­tur­pe­ri­ode gelin­gen – also eher nicht. Inso­fern: Im Moment besteht kein Hand­lungs­be­darf. Zu allen not­wen­di­gen Pra­xis-Infor­ma­tio­nen infor­mie­ren wir Sie an die­ser Stelle.