Die Bundesregierung hat sich nach neuesten Agentur-Meldungen darauf verständigt, ein Lieferkettengesetz auf den weg zu bringen. Bisher gibt es weder einen konkreten Gesetzentwurf noch klare inhaltliche Aussagen zur Ausgestaltung. Allerdings dürfte sich der Gesetzesvorschlag an den europäischen Vorgaben und dem Eckpunkte-Papier der Initiative „Lieferkettengesetz” anlehnen. Hier die wichtigsten Informationen dazu > Eckpunkte für ein Lieferkettengesetz.
Für die Praxis: In der ersten Stufe wird das Gesetz nur Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiter betreffen. Und: Die Umsetzung dürfte nur unter großen Anstrengungen noch in dieser Legislaturperiode gelingen – also eher nicht. Insofern: Im Moment besteht kein Handlungsbedarf. Zu allen notwendigen Praxis-Informationen informieren wir Sie an dieser Stelle.