Eines muss man der Branche für „Firmeneinträge“ lassen: Sie ist kreativ und schnell. Kaum hat ein Gericht eine bestimmte Formulierung oder ein bestimmtes Formular beanstandet oder verboten, hat sich die Kreativ-Abteilung schon wieder etwas neues einfallen lassen. Zurzeit sind das Absender wie das Deutsche Branchenregister, die das Internet-Portal www.Deutsches-Branchenregister.com betreibt, oder das Deutsche Gewerbeverzeichnis (www.Gewerbeverzeichnis-Deutschland.de). Übersieht der Unterzeichner das Kleingedruckte und zahlt er anschließend nicht oder verzögert, gibt es kein Pardon. Da werden zusätzliche Gerichts- und Anwaltskosten angedroht, SEPA-Zahlscheine mitgeliefert, Mahnbescheide angekündigt oder die Kopie des Antrags auf Erlass eines Mahnbescheids an das zuständige Gericht gleich mitgeschickt. Mit allen Tricks der Psychologie wird hier Druck aufgebaut. …
Fakt ist, dass der Nutzen solcher Einträge zweifelhaft ist und dass ganz bewusst der Eindruck einer Pflichtveröffentlichung erweckt wird – wie das für Unternehmen z. B. im elektronischen Unternehmensregister (www.Unternehmensregister.de) gesetzlich vorgeschrieben ist. In Google-Zeiten sind – so unsere Einschätzung – zusätzliche Einträge (Brancheneinträge, Firmenverzeichnisse, Telefoneinträge) unnötig und bieten keinen Zusatznutzen. Bevor Sie die Forderungen zahlen, sollten Sie den Einzelfall vom Anwalt/Branchenverband prüfen lassen. Auch wenn Sie bereits (irrtümlicherweise oder getäuscht) einen Vertrag unterschrieben haben (oder ein Formular vervollständigen), bleibt der Rechtsanspruch auf Zahlung zweifelhaft und kann gerichtlich überprüft werden.