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Volkelt-Briefe

Achtung: Firmeneintrags-Abzocke wird immer dreister

Eines muss man der Bran­che für „Fir­men­ein­trä­ge“ las­sen: Sie ist krea­tiv und schnell. Kaum hat ein Gericht eine bestimm­te For­mu­lie­rung oder ein bestimm­tes For­mu­lar bean­stan­det oder ver­bo­ten, hat sich die Krea­tiv-Abtei­lung schon wie­der etwas neu­es ein­fal­len las­sen. Zur­zeit sind das Absen­der wie das Deut­sche Bran­chen­re­gis­ter, die das Inter­net-Por­tal www.Deutsches-Branchenregister.com betreibt, oder das Deut­sche Gewer­be­ver­zeich­nis (www.Gewerbeverzeichnis-Deutschland.de). Über­sieht der Unter­zeich­ner das Klein­ge­druck­te und zahlt er anschlie­ßend nicht oder ver­zö­gert, gibt es kein Par­don. Da wer­den zusätz­li­che Gerichts- und Anwalts­kos­ten ange­droht, SEPA-Zahl­­schei­ne mit­ge­lie­fert, Mahn­be­schei­de ange­kün­digt oder die Kopie des Antrags auf Erlass eines Mahn­be­scheids an das zustän­di­ge Gericht gleich mit­ge­schickt. Mit allen Tricks der Psy­cho­lo­gie wird hier Druck aufgebaut. …

Fakt ist, dass der Nut­zen sol­cher Ein­trä­ge zwei­fel­haft ist und dass ganz bewusst der Ein­druck einer Pflicht­ver­öf­fent­li­chung erweckt wird – wie das für Unter­neh­men z. B. im elek­tro­ni­schen Unter­neh­mens­re­gis­ter (www.Unternehmensregister.de) gesetz­lich vor­geschrieben ist. In Goog­le-Zei­ten sind – so unse­re Ein­schät­zung – zusätz­li­che Ein­trä­ge (Branchen­einträge, Fir­men­ver­zeich­nis­se, Tele­fon­ein­trä­ge) unnö­tig und bie­ten kei­nen Zusatz­nut­zen. Bevor Sie die For­de­run­gen zah­len, soll­ten Sie den Ein­zel­fall vom Anwalt/Branchen­ver­band prü­fen las­sen. Auch wenn Sie bereits (irr­tüm­li­cher­wei­se oder getäuscht) einen Ver­trag unter­schrie­ben haben (oder ein For­mu­lar ver­voll­stän­di­gen), bleibt der Rechts­an­spruch auf Zah­lung zwei­fel­haft und kann gericht­lich über­prüft werden.

Alte Hasen aus Ver­wal­tung und Rewe ken­nen die­ser Art Abzo­cke. Beson­ders auf­pas­sen müs­sen Sie immer dann, wenn neue Mit­ar­bei­ter für die Kor­re­spon­denz zustän­dig sind und auch die Berech­ti­gung haben, Vor­gän­ge selbst­stän­dig zu erle­di­gen. Eine aktu­el­le Lis­te der bekann­ten Tritt­brett­fah­rer-Unter­neh­men in Sachen Bran­chen-Ein­trag gibt es hier > Down­load pdf-Datei. Sen­si­bi­li­sie­ren Sie Ihre Mit­ar­bei­ter, indem Sie per Rund-Mail und Link auf die­se Lis­te verweisen.

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