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Volkelt-Briefe

ACHTUNG: Finanzbehörden wollen Geschäftsführern über 65 Verdienst besteuern

Hat der Geschäfts­füh­rer das Pen­si­ons­al­ter von 65. erreicht und bleibt in der GmbH tätig, …

ist ein Steu­er­di­lem­ma vor­pro­gram­miert. Bezieht er neben den Pen­si­ons­be­zü­gen zusätz­lich ein Geschäfts­füh­rer-Gehalt, sieht das Finanz­amt dar­in eine ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung. In ers­ter Instanz hat das Finanz­ge­richt Sach­sen-Anhalt das zwar ver­neint (FG Sach­sen-Anhalt, Urteil vom 27.6.2012, 3 K 369/06). Die Finanz­be­hör­den haben dage­gen aber Revi­si­on ein­ge­legt. Der BFH wird dazu abschlie­ßen ent­schei­den (Akten­zei­chen vor dem BFH: I R 60/12).

Für die Pra­xis: Betrof­fe­ne Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer, denen eine sol­che ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung unter­stellt wird, soll­ten gegen den ent­spre­chen­den Steu­er­be­scheid Ein­spruch ein­le­gen, Ruhen des Ver­fah­rens bean­tra­gen und auf das anhän­gi­ge Ver­fah­ren ver­wei­sen. Wir hal­ten Sie auf dem Laufenden.

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