Hat der Geschäftsführer das Pensionsalter von 65. erreicht und bleibt in der GmbH tätig, …
ist ein Steuerdilemma vorprogrammiert. Bezieht er neben den Pensionsbezügen zusätzlich ein Geschäftsführer-Gehalt, sieht das Finanzamt darin eine verdeckte Gewinnausschüttung. In erster Instanz hat das Finanzgericht Sachsen-Anhalt das zwar verneint (FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27.6.2012, 3 K 369/06). Die Finanzbehörden haben dagegen aber Revision eingelegt. Der BFH wird dazu abschließen entscheiden (Aktenzeichen vor dem BFH: I R 60/12).
Für die Praxis: Betroffene Gesellschafter-Geschäftsführer, denen eine solche verdeckte Gewinnausschüttung unterstellt wird, sollten gegen den entsprechenden Steuerbescheid Einspruch einlegen, Ruhen des Verfahrens beantragen und auf das anhängige Verfahren verweisen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.