Als Abandon (Rückgaberecht) bezeichnet man das Recht des GmbH-Gesellschafters, seinen GmbH-Anteil abzutreten. Das ist möglich, wenn im Gesellschaftsvertrag z. B. eine unbegrenzte Nachschusspflicht (§ 27 GmbH-Gesetz) vereinbart ist und der Gesellschafter eine zusätzlich zu seiner Stammeinlage eingeforderte Einlage nicht einbringen will.
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