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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer/Einkommensteuer: Schnellere, aber längere Strecke auf dem Weg zur Arbeit

Auch als Geschäfts­füh­rer kön­nen Sie die Kilometerpauschale …

für die Weg­stre­cke zischen Woh­nung und Arbeits­stät­te (30 Cent pro Ent­fer­nungs­ki­lo­me­ter) bei der ESt anset­zen. Pro­blem: Es gibt eine schnel­le­re Stre­cke, die aber län­ger ist. Dazu das FG Rhein­land-Pfalz: Nur wenn die län­ge­re Stre­cke in jeder Ver­kehrs­la­ge einen (nen­nens­wer­ten) Zeit­vor­teil bringt, kann die län­ge­re Weg­stre­cke bei der Steu­er ange­setzt wer­den (FG Rhein­land-Pfalz, Urteil vom 21.2.2013, 4 K 1810/11).

Für die Pra­xis: Laut Rechts­la­ge haben Sie Anspruch dar­auf, dass Ihr Ein­zel­fall vom Finanz­amt geprüft wird. In der Pra­xis wird eine Zeit­er­spar­nis von 20 Minu­ten aner­kannt. Was dazu führt, dass Sie die län­ge­re Stre­cke auch steu­er­lich gel­tend machen kön­nen (BFH, Urteil vom 16.11.2011, VI R 19/11). Aber auch eine kür­ze­re Zeit­er­spar­nis kann dazu füh­ren, dass das Finanz­amt auch die­se Stre­cken­füh­rung steu­er­lich aner­ken­nen muss. 

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