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Volkelt-Briefe

Kurzarbeitergeld für Hochwasser geschädigte Betriebe

Die Bun­des­agen­tur für Arbei­ter (BA) weist aus­drück­lich dar­auf hin, dass …

für alle hoch­was­ser­ge­schä­dig­ten Betrie­be in Bay­ern, Baden-Würt­tem­berg, Thü­rin­gen, Sach­sen, Sach­sen-Anhalt, Bran­den­burg, Nie­der­sach­sen und Schles­wig-Hol­stein bei Arbeits­aus­fall schnell und unkom­pli­ziert Kurz­ar­bei­ter­geld bean­tragt wer­den kann. Das gilt auch bei Lie­fer­aus­fäl­len. Set­zen Sie sich umge­hend mit der zustän­di­gen BA in Ver­bin­dung. Wei­ter­füh­rend: Merk­blatt für hoch­was­ser­ge­schä­dig­te Betrie­be > Hier ankli­cken.

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