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Volkelt-Briefe

Arbeitsrecht: Sie müssen keine Auskunft über eine Stellenbesetzung erteilen

Im Bewer­bungs­ver­fah­ren um eine zu beset­zen­de Stel­le müs­sen Sie laut Bun­des­ar­beits­ge­richt (BAG) …

einem abge­lehn­ten Arbeit­neh­mer kei­ne Aus­kunft dar­über ertei­len, wie Sie die Stel­le besetzt haben (BAG, Urteil vom 25.4.2013, 8 AZR 287/08).

Für die Pra­xis: Las­sen Sie sich nicht von inter­es­sier­ten Nach­fra­gen beein­dru­cken. Oft ver­birgt sich dahin­ter der Ver­such, Hin­wei­se auf einen Ver­stoß gegen das Dis­kri­mi­nie­rungs­ver­bot zu fin­den. Also: Kei­ne wie auch immer gear­te­ten münd­li­chen Aus­künf­te, schon gar nicht per eMail.

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