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Volkelt-Briefe

Interims-Geschäftsführer: Bessere Chancen für die Vertragsverlängerung

Es gibt gute Grün­de, den Geschäfts­füh­rer auf Zeit zu bestel­len. Z.B. in der Fami­li­en-GmbH, wenn kein Nach­fol­ger aus den eige­nen Rei­hen die Qua­li­fi­ka­ti­on mit­bringt. Geschäfts­füh­rer, die in die­ser Situa­ti­on ste­cken, sind gut beraten, …

sich eine ent­spre­chen­de Ver­hand­lungs-Stra­te­gie zurecht­zu­le­gen. In vie­len Unter­neh­men steht die Ent­schei­dung für oder gegen einen Bewer­ber bereits vor­her fest. In klei­nen oder mitt­le­ren Unter­neh­men haben lei­ten­de Ange­stell­te durch­aus Chan­cen, bei der Ver­ga­be einer Geschäfts­füh­rungs-Posi­ti­on vor­ab berück­sich­tigt zu wer­den (ins­be­son­de­re Tech­ni­ker, aber auch in Ver­trieb und Mar­ke­ting). Das Aus­schrei­bungs­ver­fah­ren wird den­noch durch­ge­führt, damit

  1. nicht der Ein­druck einer Bezie­hungs-Beset­zung ent­steht (und damit die Füh­rungs­kom­pe­tenz bereits in die­sem Sta­di­um in Fra­ge gestellt wird),
  2. das übli­che betrieb­li­che Ver­ga­be­ver­fah­ren nicht von den Orga­nen der Unter­neh­mens­lei­tung unter­lau­fen wird (Vor­bild­funk­ti­on),
  3. und die Loya­li­tät des neu­en Geschäfts­füh­rers gegen­über den Unter­neh­mens­grund­sät­zen gelebt wird.

Wird Ihre inner­be­trieb­li­che Bewer­bung um dies Posi­ti­on eines Geschäfts­füh­rers von der Per­so­nal­be­ra­tung bereits im Vor­feld nicht berück­sich­tigt, müs­sen Sie u. U. davon aus­ge­hen, dass die Aus­wahl bereits getrof­fen ist und man Sie nicht mit einer Ableh­nung kon­fron­tie­ren möch­te. Den­noch: Neh­men Sie das Bewer­bungs­ver­fah­ren für sich an und ver­hal­ten Sie sich dar­in wie ein „Drit­ter“. Das betrifft die Bewer­bungs­un­ter­la­gen, das Vor­stel­lungs­ge­spräch und das gesam­te Einstellungs-Prozedere.

Für die Pra­xis: Wer­ten Sie es nicht von vor­ne­her­ein als Affront gegen Sie, wenn – aus wel­chen Grün­den auch immer – das for­mel­le Aus­wahl­ver­fah­ren durch­ge­führt wird. Wenn Sie das ein­mal in Gang gesetz­te Bewer­bungs­ver­fah­ren ernst­haft anneh­men und Sie sich an dem „objek­ti­ven“ Aus­wahl­ver­fah­ren wie selbst­ver­ständ­lich (und ohne ver­letz­te Eitel­keit oder Ein­ge­schnappt-Sein) betei­li­gen, sen­den Sie damit auch ein Ver­trau­ens­si­gnal an Ihren bis­he­ri­gen und zukünf­ti­gen Arbeitgeber.

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