Die Diskussionen um Steuerverkürzung, Steuerumgehung und Steuergestaltung zeigen auch anderer Stelle Wirkung. Zuletzt hat die Süddeutsche Zeitung Zahlen zu den de facto gezahlten Mindestlöhnen veröffentlicht. Der Zollbericht 2012 des Bundesministeriums der Finanzen zur Schwarzarbeit meldet danach …
rund 2.500 Firmen, gegen die wegen Verstoßes gegen die Mindestlohn-Vorschriften Bußgeld-Verfahren eingeleitet wurden (Verstoß gegen Vorschriften des Arbeitnehmerentsendegesetzes). Alleine in der Baubranche werden 1.690 Fälle gemeldet. Bei insgesamt rund 25.000 von 70.000 Betrieben der Baubranche wurden danach in jedem dritten Betrieb Preise unter Mindestlohn gezahlt.
Zwar wiegelt das BMF derzeit noch alle Forderungen nach zusätzlichen Zollfahndern kategorisch ab. Hinter den Kulissen wird aber bereits gerechnet. So sind laut BMF derzeit 450 Stellen in der zuständigen Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) unbesetzt. Diese könnten in den nächsten Monaten gezielt aufgestockt werden, um so die Betriebsprüfungen zu intensivieren. Mit weiteren Branchen, die in den Mindestlohn einbezogen werden (zuletzt: Frisöre), wächst der Druck auf die Behörden, den Mindestlohn auch in der Praxis durchzusetzen. Die entsprechenden Mindestlohn-Branchen sind gut beraten, es nicht darauf ankommen zu lassen (Quelle: Schwarzarbeit in Zahlen).
Für die Praxis: Die Öffentlichkeit ist jetzt auch für das Thema „Mindestlohn“ sensibilisiert. Der Druck auf die Behörden einzugreifen, steigt. Eventuell dürfte der Bußgeld-Katalog neu regelt werden, so dass schon geringste Verstöße existenzielle Auswirkungen für Betriebe bringen. Verstöße, die mit einem Bußgeld über 2.500 EUR belangt werden (und das ist schon bei einem nachgewiesenen Arbeitnehmer der Fall), haben weit reichende Konsequenzen: Es droht der Ausschluss für öffentliche Ausschreibungen und zwar bis zu 3 Jahren.