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Volkelt-Briefe

Mitarbeiter: Falscher Eintrag auf Zeitsummenkarte rechtfertigt fristlose Kündigung

Ist offen­sicht­lich, dass der Arbeit­neh­mer vor­sätz­lich fal­sche Ein­tra­gun­gen auf sei­ner Zeit­sum­men­kar­te vornimmt, …

dür­fen Sie frist­los kün­di­gen. Das Ver­trau­ens­ver­hält­nis zwi­schen Mit­ar­bei­ter und Arbeit­ge­ber kann dann als der­art ver­letzt gel­ten, dass die­se Maß­nah­me zuläs­sig ist und eine vor­he­ri­ge Abmah­nung nicht erfol­gen muss (Lan­des­ar­beits­ge­richt Rhein­land-Pfalz, Urteil vom 15.11.2012, 10 Sa 270/12).

Für die Pra­xis: Sie kön­nen ver­lan­gen, dass Ihre Mit­ar­bei­ter Stun­den­ein­trä­ge zeit­nah vor­neh­men. Dar­auf müs­sen Sie nicht ein­mal aus­drück­lich hin­wei­sen. Hält sich der Arbeit­neh­mer nicht dar­an, nimmt er bil­li­gend in Kauf, dass es zu feh­ler­haf­ten Auf­zeich­nun­gen kommt – mit den oben gezeig­ten Folgen.

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