In der betrieblichen Praxis ist die Grenze zwischen Stress-Situationen und Mobbing nicht einfach zu ziehen. Nach einem aktuellen Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Düsseldorf …
haben Sie als Arbeitgeber zumindest einige Kriterien, die Ihnen die Beurteilung in Zukunft leichter machen. Danach gilt: Eine länger andauernde Konfliktsituation, eine durch das Direktionsrecht gedeckte Zuweisung unliebsamer Tätigkeiten oder die drastische Kritik eines Vorgesetzten am Mitarbeiter sind noch kein Anzeichen für Mobbing (LAG Düsseldorf, Urteil vom 26.3.2013, 17 Sa 602/12).
Für die Praxis: Eine Mitarbeiterin hatte Arbeitszeiten eingetragen, zu denen sie aber nachweislich nicht anwesend war. Daraufhin hatte der Arbeitgeber eine strengere Kontrolle der Anwesenheit angeordnet. Die Mitarbeiterin hielt das für ungerechtfertigt und reagierte mit Stresserscheinungen bis zu einem Nervenzusammenbruch. Dazu das Gericht: Bei der Kontrollmaßnahme handelt es sich nicht um willkürliches und systematisches Mobbing. Als Arbeitgeber haben Sie bei einem Vertrauensbruch das Recht, strengere Kontrollmaßnahmen durchzuführen. Lassen Sie sich also nicht mit einem Hinweis auf mögliches Mobbing beeindrucken.