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Volkelt-Briefe

Arbeitsrecht: Stress am Arbeitsplatz ist kein Mobbing

In der betrieb­li­chen Pra­xis ist die Gren­ze zwi­schen Stress-Situa­tio­nen und Mob­bing nicht ein­fach zu zie­hen. Nach einem aktu­el­len Urteil des Lan­des­ar­beits­ge­richts (LAG) Düsseldorf …

haben Sie als Arbeit­ge­ber zumin­dest eini­ge Kri­te­ri­en, die Ihnen die Beur­tei­lung in Zukunft leich­ter machen. Danach gilt: Eine län­ger andau­ern­de Kon­flikt­si­tua­ti­on, eine durch das Direk­ti­ons­recht gedeck­te Zuwei­sung unlieb­sa­mer Tätig­kei­ten oder die dras­ti­sche Kri­tik eines Vor­gesetzten am Mit­ar­bei­ter sind noch kein Anzei­chen für Mob­bing (LAG Düs­sel­dorf, Urteil vom 26.3.2013, 17 Sa 602/12).

Für die Pra­xis: Eine Mit­ar­bei­te­rin hat­te Arbeits­zei­ten ein­ge­tra­gen, zu denen sie aber nach­weis­lich nicht anwe­send war. Dar­auf­hin hat­te der Arbeit­ge­ber eine stren­ge­re Kon­trol­le der Anwe­sen­heit ange­ord­net. Die Mit­ar­bei­te­rin hielt das für unge­recht­fer­tigt und reagier­te mit Stres­s­er­schei­nun­gen bis zu einem Ner­ven­zu­sam­men­bruch. Dazu das Gericht: Bei der Kon­troll­maß­nah­me han­delt es sich nicht um will­kür­li­ches und sys­te­ma­ti­sches Mob­bing. Als Arbeit­ge­ber haben Sie bei einem Ver­trau­ens­bruch das Recht, stren­ge­re Kon­troll­maß­nah­men durch­zu­füh­ren. Las­sen Sie sich also nicht mit einem Hin­weis auf mög­li­ches Mob­bing beeindrucken.

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