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Volkelt-Briefe

GmbH-Finanzen: Was steht im Gesellschaftsvertrag?

Anfra­ge eines Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rers zur Finan­zie­rung der GmbH: „Für Kre­di­te über 20.000 EUR braucht unse­re GmbH einen Gesell­schaf­ter­be­schluss. Ich gewäh­re das Dar­le­hen. Darf ich mit abstim­men?“. Ant­wort: …

Nein. Es han­delt sich um einen schuld­recht­li­chen Ver­trag zwi­schen der GmbH und dem Gesell­schaf­ter. Um Inter­es­sen­über­schnei­dun­gen zwi­schen Gesell­schaf­ter- und GmbH-Inter­es­se aus­zu­schlie­ßen, darf das Stimm­recht dann nicht aus­ge­übt wer­den. Nie­mand kann Rich­ter in eige­ner Sache sein (§ 47 Abs. 4 GmbHG). Nicht mit­wir­ken darf der Gesell­schaf­ter (-Geschäfts­füh­rer) bei der Beschluss­fas­sung über:

  1. Ihre eige­ne Ent­las­tung (§ 47 Abs. 4 GmbH-Gesetz). Wird Gesamt­ent­las­tung erteilt, sind alle geschäfts­füh­ren­den Gesell­schaf­ter von der Beschluss­fas­sung aus­ge­schlos­sen. Bei Ein­zel-Ent­las­tung kann bei meh­re­ren Geschäfts­füh­rern der ande­re Geschäfts­füh­rer nur abstim­men, sofern kei­ne gemein­schaft­li­che Ver­ant­wor­tung vorliegt,
  2. die Abbe­ru­fung des Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rers aus wich­ti­gem Grund (BGH-Urteil vom 20.12.1982, II ZR 110/82),
  3. die außer­or­dent­li­che Kün­di­gung des Anstel­lungs­ver­tra­ges des Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rers (BGH mit Grund­satz-Urteil vom 27.10.1986, II ZR 240/85),
  4. die Ein­zie­hung Ihres Geschäfts­an­teils (§ 34 GmbH-Gesetz),
  5. Befrei­ung von einer Ver­bind­lich­keit, Auf­rech­nung, Stun­dung oder Inan­spruch­nah­me als Bürge,
  6. die Vor­nah­me eines Rechts­ge­schäfts mit dem Gesell­schaf­ter (Miet- und Pacht­ver­trä­gen, Dar­le­hen, schuld­rech­ti­che Verträge),
  7. die Ein­lei­tung oder Erle­di­gung von Rechts­strei­tig­kei­ten gegen einen Gesell­schaf­ter (auch: die Gel­tend­ma­chung von For­de­run­gen, Mahn­be­scheid, Kla­ge, Zwangs­voll­stre­ckung, Schiedsverfahren).

Als Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer kön­nen Sie bei Ihrer Bestel­lung und Abbe­ru­fung zum Geschäfts­füh­rer, bei dem Beschluss zum Abschluss, zur Ände­rung und zur Kün­di­gung des Anstel­lungs­ver­tra­ges mit abstimmen.

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