Unterdessen hat das Thema Manager-Gehälter die Kanzlerin erreicht. Das BMJ hat einen ersten Gesetzentwurf dazu vorgelegt. Sicher ist, …
dass das Thema bis zur Bundestagswahl 2013 die Schlagzeilen mitbestimmen wird. Auch wenn es in der Praxis nur um die Auswüchse bei wenigen großen Unternehmen geht, bleibt die Neid-Debatte an dem (vermeintlich besser verdienenden, mittelständischen) Unternehmer kleben. Machen Sie Ihren Mitarbeitern deutlich, dass in Ihrem Unternehmen „üblich und angemessen“ bezahlt wird. Einig ist man sich in der Betriebswirtschaftslehre und in der breiten Öffentlichkeit, dass eine Chef-Entlohnung, die das 30-fache des durchschnittlich im Unternehmen gezahlten Lohns beträgt, als sozial und moralisch in Ordnung empfunden wird. Zahlen Sie im Durchschnitt 2.500 EUR brutto, dürften Sie als Chef bedenkenlos mindestens 600.000 EUR verdienen. Also in der Regel deutlich mehr als das Finanzamt Ihnen als „angemessenes“ Gehalt für einen kleineren mittelständischen Betrieb zugesteht (vgl. dazu auch Nr. 11/2013).
Für die Praxis: Gut beraten sind Sie als (Gesellschafter-) Geschäftsführer, wenn Sie das Thema „Manager-Gehälter“ mit Ihren Mitarbeitern weder polemisch noch emotional behandeln. Bleiben Sie sachlich. Verweisen Sie auf die 30-fach-Regel und auf den Sachverhalt, dass die damit zu ermittelnden Zahlen in kleineren Unternehmen nie erreicht werden. Verweisen Sie darauf, dass das Finanzamt in kleineren Unternehmen ganz genau hinschaut, wieviel verdient wird und was es Sie kostet, wenn Sie zuviel verdienen (Stichwort: vGA mit einer Steuerbelastung von insgesamt rund 70 %). Machen Sie das Thema zur PR in eigener Sache.