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Manager-Gehälter: So machen Sie daraus PR in eigener Sache

Unter­des­sen hat das The­ma Mana­ger-Gehäl­ter die Kanz­le­rin erreicht. Das BMJ hat einen ers­ten Gesetz­ent­wurf dazu vor­ge­legt. Sicher ist, …

dass das The­ma bis zur Bun­des­tags­wahl 2013 die Schlag­zei­len mit­be­stim­men wird. Auch wenn es in der Pra­xis nur um die Aus­wüch­se bei weni­gen gro­ßen Unter­neh­men geht, bleibt die Neid-Debat­te an dem (ver­meint­lich bes­ser ver­die­nen­den, mit­tel­stän­di­schen) Unter­neh­mer kle­ben. Machen Sie Ihren Mit­ar­bei­tern deut­lich, dass in Ihrem Unter­neh­men „üblich und ange­mes­sen“ bezahlt wird. Einig ist man sich in der Betriebs­wirt­schafts­leh­re und in der brei­ten Öffent­lich­keit, dass eine Chef-Ent­loh­nung, die das 30-fache des durch­schnitt­lich im Unter­neh­men gezahl­ten Lohns beträgt, als sozi­al und mora­lisch in Ord­nung emp­fun­den wird. Zah­len Sie im Durch­schnitt 2.500 EUR brut­to, dürf­ten Sie als Chef beden­ken­los min­des­tens 600.000 EUR ver­die­nen. Also in der Regel deut­lich mehr als das Finanz­amt Ihnen als „ange­mes­se­nes“ Gehalt für einen klei­ne­ren mit­tel­stän­di­schen Betrieb zuge­steht (vgl. dazu auch Nr. 11/2013).

Für die Pra­xis: Gut bera­ten sind Sie als (Gesell­schaf­ter-) Geschäfts­füh­rer, wenn Sie das The­ma „Mana­ger-Gehäl­ter“ mit Ihren Mit­ar­bei­tern weder pole­misch noch emo­tio­nal behan­deln. Blei­ben Sie sach­lich. Ver­wei­sen Sie auf die 30-fach-Regel und auf den Sach­ver­halt, dass die damit zu ermit­teln­den Zah­len in klei­ne­ren Unter­neh­men nie erreicht wer­den. Ver­wei­sen Sie dar­auf, dass das Finanz­amt in klei­ne­ren Unter­neh­men ganz genau hin­schaut, wie­viel ver­dient wird und was es Sie kos­tet, wenn Sie zuviel ver­die­nen (Stich­wort: vGA mit einer Steu­er­be­las­tung von ins­ge­samt rund 70 %). Machen Sie das The­ma zur PR in eige­ner Sache.

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