Fast jede Betriebsprüfung einer GmbH endet mit einer Steuernachforderung. Folge: …
Das Finanzamt erlässt einen geänderten Steuerbescheid. Die Steuern werden aus der GmbH-Kasse bezahlt. Was aber, wenn die GmbH von einem der Gesellschafter die gezahlten Mehr-Steuern zurückverlangt? Das OLG Frankfurt urteilte jetzt dazu: „Der Gesellschafter kann zum Ausgleich dieser Mehrsteuern verpflichtet sein“. Dann muss er die Mehrsteuern der GmbH zurück erstatten (OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 28.11.2012, 23 U 118/03).
Für die Praxis: Steuerschuldner der vGA-Nachzahlungen (KSt, Soli, GewSt) ist die GmbH. Im Innenverhältnis – also zwischen der GmbH und ihren Gesellschaftern – kann aber ein Erstattungsanspruch bestehen. Und zwar dann, wenn der Gesellschafter eine Zahlung von der GmbH ohne Anspruchsgrundlage und damit treupflichtwidrig erhält hat. Allerdings darf die GmbH hier nicht willkürlich vorgehen, z. B., wenn die Mehr-Steuern nur von einem von mehreren betroffenen Gesellschaftern zurückgefordert werden.