Verwenden Sie in Ihrer Google-Adword-Werbung auch Keywords, die die Firma oder die Marke eines Konkurrenten benennen, dann ist das …
nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs nicht zu beanstanden (BGH, Urteil vom 13.12.2012, I ZR 217/10).
Für die Praxis: Sie können also die Suchbegriffe, die zu Ihren Produkten führen, in der Adword-Keyword-Liste aufführen. Fremde Marken oder geschützte Firmenbezeichnungen dürfen aber im Google-Anzeigenfeld auf keinen Fall verwendet werden. Das dürfte als Markenverletzung geahndet werden.