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Volkelt-Briefe

Prozess­kosten um GF-Job und gegen die GmbH sind steuerlich absetzbar

Pro­zess­kos­ten wer­den steu­er­lich aner­kannt, wenn …

sie betrieb­lich ver­an­lasst (Betriebs­aus­ga­ben) oder zwangs­läu­fig (außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung) sind. Das muss im Ein­zel­fall geprüft wer­den (FG Ham­burg, Urteil vom 24.9.2012, 1 K 195/11).

Für die Pra­xis: Zuvor hat­te der Bun­des­fi­nanz­hof die unein­ge­schränk­te steu­er­li­che Abzugs­fä­hig­keit von Pro­zess­kos­ten zuge­las­sen. Die Finanz­ver­wal­tung hat­te per Nicht­an­wen­dungs­er­lass aber unter­bun­den, dass die Steu­er­zah­ler das nut­zen konn­ten. Jetzt schafft das FG Ham­burg eine neue Rechts­la­ge. Geschäfts­füh­rer, die um ihren Job pro­zes­sie­ren müs­sen und dabei zumin­dest eine gewis­se Erfolgs­wahr­schein­lich­keit haben, kön­nen die Pro­zess­kos­ten aber als außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung (§ 33 ff. EStG) anset­zen.

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