Nicht schlecht staunte ein Kollege, der eine neue Telefonanlage anschaffte und seine noch nicht abgeschriebene Anlage einem örtlich tätigen gemeinnützigen Verein spendete. Dazu das Finanzamt: …
„Es handelt sich um eine werthaltige Sachspende. Dafür muss das Unternehmen Umsatzsteuer zahlen“ (Abschnitt 3.3 Abschnitt 10 Umsatzsteueranwendungserlass; vgl. dazu auch BMF-Schreiben vom 30.8.2012). Wenn Sie aus dem Betriebsvermögen spenden wollen, gilt:
- Ist das WG nicht abgeschrieben (also noch werthaltig), berechnet das Finanzamt Umsatzsteuer (Ausnahme: Lebensmittelspenden). Die Spendenbescheinigung wird steuerlich anerkannt.
- Ist das WG wertlos, fällt keine Umsatzsteuer an. Sie erhalten aber auch keine Spendenbescheinigung für den Betriebsausgabenabzug.
- Achtung: Ab 1.1.2013 gibt es neue Formulare für Spendenbescheinigungen. Nur wenn die dort vorgegebenen Angaben und Formulierungen korrekt eingehalten werden, erkennt das FA diese Bescheinigung für den Betriebsausgabenabzug an. Die neuen Formulare gibt es unter www.bundesfinanzministerium.de > Suchbegriff: Spendenbescheinigung.