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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 42/2012

The­men heu­te:  Wann dür­fen Ihre Mit­ar­bei­ter Inter­e­n­es an Behör­den oder die Pres­se geben? + Finan­zen: War­um klei­ne­re Fir­men so schwer an För­der­mit­tel kom­men + Ter­min­sa­che: Klei­ne GmbHs müs­sen den Jah­res­ab­schluss 2011 vor­le­gen + Per­so­nal­kos­ten: Früh­zei­tig über Kurz­ar­beit infor­mie­ren + BISS die Wirtschfts-Sati­re > Teu­re Arzneimittel

 

 

42. KW 2012, Frei­tag, 19.10.2012

Sehr geehr­te Geschäfts­füh­rer-Kol­le­gin, sehr geehr­ter Kollege,

nobo­dy is per­fect. Auch Fir­men und Betrie­be nicht. Es gibt Que­re­len zwi­schen Abtei­lun­gen und Mit­ar­bei­tern, Feh­ler in Arbeits­ab­läu­fen, Pro­ble­me mit den Qua­li­täts­stan­dards usw. Auf­ga­be der Geschäfts­füh­rung ist es, Pro­ble­me anzu­spre­chen und auf­zu­de­cken (Mecker­ecke), Lösun­gen durch­zu­set­zen (Ver­bes­se­rungs­vor­schlä­ge) und exter­ne Hil­fe­stel­lung anzu­bie­ten (Media­ti­on). So sehen es zumin­dest die deut­schen Arbeits­ge­rich­te. Denn erst wenn die inter­nen Mög­lich­kei­ten aus­ge­schöpft sind, darf der Mit­ar­bei­ter der Öffentlichkeit/Behörden Miss­stän­de mel­den und dar­auf ver­trau­en, dass er nicht gekün­digt wer­den kann (vgl. z. B. ArbG Ber­lin, Urteil vom 28.3.2006, 7 Sa 1884/05). Das ist der Min­dest­stan­dard und selbst der schützt Ihre Fir­ma nur bedingt. Denn auf EU-Ebe­ne ist die­ser Maul­wurf sogar vor dem Raus­wurf geschützt (EGMR, Urteil vom 21.7.2011, 28274/08).

Noch ärger­li­cher ist es, wenn sich der Maul­wurf in der Füh­rungs­ebe­ne ein­ge­rich­tet hat. Also in einer Funk­ti­on tätig ist, in der er Zugang zu ver­trau­li­chen und sen­si­blen Infor­ma­tio­nen hat. Z. B. auch dar­über, dass es Erfah­rungs­aus­tausch mit Kon­kur­renz­un­ter­neh­men gibt. Das ist näm­lich für das Kar­tell­amt der ers­te Ver­dacht auf ille­ga­le Preis­ab­spra­chen. Wir berich­ten regel­mä­ßig über ent­spre­chen­de Ver­fah­ren – auch dar­über, wie umstrit­ten die der­zei­ti­ge Rechts­la­ge dazu ist (Nr. 24/2012). Ach­tung: Alle Par­tei­en pla­nen, den Rechts­schutz für Maul­wür­fe in Deutsch­land zu ver­bes­sern. Wer­den sog. Alarm­schlä­ger (whist­le­b­lower) benach­tei­ligt, dro­hen dem Arbeit­ge­ber Geld­bu­ßen – bis zu 50.000 €.

Für die Pra­xis: Wich­tig auch für klei­ne­re Betrie­be ist es, die oben genann­ten inter­nen Stel­len (Mecker­ecke, Ver­bes­se­rungs­vor­schlä­ge) ein­zu­rich­ten und den Mit­ar­bei­tern offen­siv anzu­bie­ten. Zusätz­lich soll­te eine Ver­trau­ens­per­son (Per­so­nal­ver­tre­ter) benannt wer­den, an die sich Mit­ar­bei­ter wen­den kön­nen, wenn es Pro­ble­me gibt. Füh­rungs­per­so­nen müs­sen zusätz­lich zur Ver­schwiegenheit über alle betrieb­li­chen Ange­le­gen­hei­ten ver­pflich­tet wer­den. Machen Sie deut­lich, dass die­se Grund­sät­ze in allen geschäft­li­chen Ange­le­gen­hei­ten gegen­über exter­nen ein­zu­hal­ten sind (Ansprech­part­ner in ande­ren Fir­men, im Pri­vat­be­reich, bei tele­fo­ni­schen Aus­künf­ten usw.).

Finanzen: Warum kleinere GmbHs so schwer an Fördermittel kommen

Ziem­lich unpro­ble­ma­tisch läuft die För­der­mit­tel-Beschaf­fung für Ein­stei­ger. Dazu genügt es in der Regel, wenn der Grün­der zusam­men mit der Haus­bank ein pra­xis­taug­li­ches Geschäfts­mo­dell mit einem ent­spre­chen­den Busi­ness-Plan vor­legt und einen Eigen­an­teil an der Finan­zie­rung über­nimmt. In der Regel gewährt die KfW   direk­te Zuschüs­se und/oder über­nimmt Bürg­schaf­ten. Deut­lich schwie­ri­ger ist die Inan­spruch­nah­me von spe­zi­el­len För­der­mit­teln für beson­de­re Inves­ti­tio­nen (Ener­gie­spa­ren, Tech­no­lo­gie­kon­zep­te). Klei­ne­re Unter­neh­men sto­ßen dabei auf fol­gen­de Schwierigkeiten:

  • Wel­ches För­der­pro­gramm passt? Allei­ne in den För­der­mit­tel­töp­fen der KfW gibt es meh­re­re hun­dert unter­schied­li­che Pro­gramm für unter­schied­lichs­te Pro­jek­te. Selbst die Bank­be­ra­ter sind hier in der Regel       überfordert.
  • Kann ich Pro­gram­me kom­bi­nie­ren? Es gibt För­der­mit­tel der Län­der, des Bun­des oder der EU. Dazu gibt es Mit­tel von pri­va­ten Orga­ni­sa­tio­nen (Fraun­ho­fer). Zum Teil ist es mög­lich, För­der­mit­tel zu kom­bi­nie­ren oder aufzustocken.
  • Wel­che Fris­ten muss ich beach­ten? Bei vie­len Pro­gram­men müs­sen Sie exak­te Fris­ten ein­hal­ten zwi­schen Antrag­stel­lung, Pro­jekt­start und Antrags­be­wil­li­gung. Wer hier Feh­ler macht, dem ver­ha­gelt es die geplan­te Finan­zie­rung. Vie­le Unter­neh­men wol­len ihre Pro­jek­te aber nach dem eige­nen Zeit­plan rea­li­sie­ren und sich nicht abhän­gig machen.

In der KfW bzw. der Mit­tel­stands­bank weiß man um die Pro­ble­me. Auch dar­um, dass ein pass­ge­nau zurecht­ge­schnit­te­nes För­der­mit­tel-Mix für mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men ohne qua­li­fi­zier­te Bera­ter nicht mehr zu machen ist. Unter­des­sen gibt es für klei­ne und mit­tel­gro­ße Unter­neh­men zahl­rei­che prak­ti­sche Infor­ma­ti­ons­an­ge­bo­te, die hel­fen, die Finan­zie­rung mit För­der­mit­teln sys­te­ma­tisch anzupacken.

Für die Pra­xis: Für fast jede Inves­ti­ti­on gibt es unter­des­sen staat­li­che Mit­tel. So sind z. B. die meis­ten Inves­ti­tio­nen auch „ener­gie­spa­ren­de“ Inves­ti­tio­nen. Vie­le För­der­mit­tel sind spe­zi­ell auf klei­ne­re Unter­neh­men aus­ge­legt. Wich­tig ist, dass Sie sich schon bei der Pla­nung des Inves­ti­ti­ons­vor­ha­bens gezielt informieren:

  1. Seit Jah­ren gibt es die offi­zi­el­le För­der­mit­tel­da­ten­bank (www.foerderdatenbank.de). Unter­des­sen ist die­se Daten­bank ein kom­for­ta­bles und über­sicht­li­ches Instru­ment, mit dem Sie sich über alle Landes‑, Bun­des- und EU-Zuschüs­se und För­der­maß­nah­me schnell infor­mie­ren können.
  2. Unter www.foerederdatenbank.de > För­der­or­ga­ni­sa­tio­nen gibt es Infor­ma­tio­nen zu sämt­li­chen Trä­ger­or­ga­ni­sa­tio­nen von För­der­mit­teln, also auch von nahe­zu allen pri­va­ten Orga­ni­sa­tio­nen bis hin zu Betei­li­gungs­ge­sell­schaf­ten und Privat-Equity.
  3. Auch das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Bil­dung und For­schung hat ein sehr über­sicht­li­ches und hilf­rei­ches Ange­bot ins Netz gestellt. Unter www.foerderportal.bund.de/ gibt es aus­führ­li­che Infor­ma­tio­nen zu Antrags­we­gen, Antrags­for­mu­la­ren und zur Online-Bean­tra­gung der jewei­li­gen Mittel.
  4. Dar­über hin­aus gibt es im Inter­net eini­ge Bera­ter-Daten­ban­ken. Hier gibt es unter­des­sen eini­ge hoch qua­li­fi­zier­te Bera­ter auf dem Markt. Aller­dings auch vie­le Tritt­brett­fah­rer. Sie soll­ten sich von dem exter­nen Bera­ter grund­sätz­lich Refe­ren­zen vor­le­gen las­sen und die­se tat­säch­lich auch nachprüfen.

Terminsache: Kleine GmbHs müssen den Jahresabschluss 2011 vorlegen

Klei­ne GmbHs haben gera­de noch 6 Wochen Zeit, den Gesell­schaf­tern der GmbH den Jah­res­ab­schluss für das ver­gan­ge­ne Geschäfts­jahr (2011) vor­zu­le­gen, die­sen fest­zu­stel­len und zu beschlie­ßen (Frist: 30.11.2012). Für Sie als Geschäfts­füh­rer ist zusätz­lich wich­tig: Las­sen Sie den Beschluss über Ihre Ent­las­tung fas­sen. Pla­nen Sie die Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung recht­zei­tig und fas­sen Sie alle Beschluss for­mal kor­rekt. Das bedeutet:

  • Als Geschäfts­füh­rer sind Sie dafür ver­ant­wort­lich, dass die Frist zur Fest­stel­lung des Jah­res­ab­schlus­ses ein­ge­hal­ten wird. Dazu muss der Ter­min für die Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung spä­tes­tens in der 48. Kalen­der­wo­che lie­gen. Defi­ni­tiv letz­ter Tag ist der 30. November.
  • Für die Ein­la­dung zur Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung gilt die Frist von 1 Woche, wenn der Gesell­schafts­ver­trag nichts ande­res bestimmt. Danach ergibt sich fol­gen­de Frist­be­rech­nung: Spä­tes­ter Ver­sand­tag der Ein­la­dung zur Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung: 20.11. Zustel­lung (+ 2 Tage): 22.11. Wochen­frist (+ 7 Tage ab Zugang). Tag der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung: 30.11.

Die Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung gilt nur dann als ord­nungs­ge­mäß ein­be­ru­fen und ist damit sicher gegen Rechts­mit­tel bzw. even­tu­el­le Ersatz­an­sprü­che, wenn den Gesell­schaf­tern die Tages­ord­nung voll­stän­dig mit­ge­teilt wird (so zuletzt LG Saar­brü­cken, Urteil vom 18.11.2009, 7 KFH O 67/09).  Es ist üblich, auf der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung zur Fest­stel­lung des Jah­res­ab­schlus­ses auch über die Gewinn­ver­wen­dung und die Ent­las­tung der Geschäfts­füh­rer zu beschlie­ßen. Für die Tages­ord­nung die­ser Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung sind die­se For­mu­lie­run­gen üblich:

  1. Fest­stel­lung des Jah­res­ab­schlus­ses des Jah­res 2011 (Gewinn- und Ver­lust­rech­nung, Bilanz, Lage­be­richt, Anhang)
  2. Beschluss über die Gewinn­ver­wen­dung (inkl. Vor­schlag der Geschäfts­füh­rung zur Gewinn­ver­wen­dung, also Aus­schüt­tung an die Gesell­schaf­ter bzw. Ein­stel­lung in Rück­la­gen) und
  3. Beschluss der Gesell­schaf­ter über die Ent­las­tung der Geschäfts­füh­rer.

Für die Pra­xis: Wir emp­feh­len die exak­te Ein­hal­tung der Ter­mi­ne für alle Fäl­le, in denen es erfah­rungs­ge­mäß mit den Gesell­schaf­tern zu Unstim­mig­kei­ten kom­men kann, also z. B. bei Fami­li­en­ge­sell­schaf­ten mit kon­kur­rie­ren­den Fami­li­en­stäm­men oder bei GmbHs mit unter­schied­li­chen Inter­es­sen der Gesell­schaf­ter, z. B. Kapi­tal­an­le­gern und Fami­li­en­mit­glie­dern. Aber auch in allen GmbHs mit Fremd-Geschäfts­füh­rern ohne eige­ne Betei­li­gung an der GmbH ist eine kor­rek­te Umset­zung der for­ma­len Vor­schrif­ten anzu­ra­ten. Nur wenn der Beschluss über die Ent­las­tung der Geschäfts­füh­rung durch­ge­setzt wer­den kann, ist sicher­ge­stellt, dass kei­ne Ersatz­an­sprü­che gegen den Geschäfts­füh­rer gel­tend gemacht werden.

Frühzeitig über Kurzarbeit informieren

30.000 Arbeit­neh­mer ste­hen bereits in Kurz­ar­beit und bezie­hen Leis­tun­gen der Bun­des­agen­tur für Arbeit. Aus­führ­li­che Infor­ma­tio­nen zu den Vor­aus­set­zun­gen und zum Antrags­ver­fah­ren erhal­ten Sie unter www.arbeitsagentur.de > Unter­neh­men > Finan­zi­el­le Hil­fen > Kurz­ar­bei­ter­geld > Kon­junk­tu­rel­les Kurz­ar­bei­ter­geld. Hier fin­den Sie alle Infos + Merk­blät­ter zur Antragstellung.

Mit bes­ten Grü­ßen Ihr

Lothar Vol­kelt

Dipl. Volks­wirt, Her­aus­ge­ber + Chef­re­dak­teur Volkelt-Brief

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