Themen heute: Wann dürfen Ihre Mitarbeiter Interenes an Behörden oder die Presse geben? + Finanzen: Warum kleinere Firmen so schwer an Fördermittel kommen + Terminsache: Kleine GmbHs müssen den Jahresabschluss 2011 vorlegen + Personalkosten: Frühzeitig über Kurzarbeit informieren + BISS … die Wirtschfts-Satire > Teure Arzneimittel
42. KW 2012, Freitag, 19.10.2012
Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,
nobody is perfect. Auch Firmen und Betriebe nicht. Es gibt Querelen zwischen Abteilungen und Mitarbeitern, Fehler in Arbeitsabläufen, Probleme mit den Qualitätsstandards usw. Aufgabe der Geschäftsführung ist es, Probleme anzusprechen und aufzudecken (Meckerecke), Lösungen durchzusetzen (Verbesserungsvorschläge) und externe Hilfestellung anzubieten (Mediation). So sehen es zumindest die deutschen Arbeitsgerichte. Denn erst wenn die internen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, darf der Mitarbeiter der Öffentlichkeit/Behörden Missstände melden und darauf vertrauen, dass er nicht gekündigt werden kann (vgl. z. B. ArbG Berlin, Urteil vom 28.3.2006, 7 Sa 1884/05). Das ist der Mindeststandard und selbst der schützt Ihre Firma nur bedingt. Denn auf EU-Ebene ist dieser Maulwurf sogar vor dem Rauswurf geschützt (EGMR, Urteil vom 21.7.2011, 28274/08).
Noch ärgerlicher ist es, wenn sich der Maulwurf in der Führungsebene eingerichtet hat. Also in einer Funktion tätig ist, in der er Zugang zu vertraulichen und sensiblen Informationen hat. Z. B. auch darüber, dass es Erfahrungsaustausch mit Konkurrenzunternehmen gibt. Das ist nämlich für das Kartellamt der erste Verdacht auf illegale Preisabsprachen. Wir berichten regelmäßig über entsprechende Verfahren – auch darüber, wie umstritten die derzeitige Rechtslage dazu ist (Nr. 24/2012). Achtung: Alle Parteien planen, den Rechtsschutz für Maulwürfe in Deutschland zu verbessern. Werden sog. Alarmschläger (whistleblower) benachteiligt, drohen dem Arbeitgeber Geldbußen – bis zu 50.000 €.
Für die Praxis: Wichtig auch für kleinere Betriebe ist es, die oben genannten internen Stellen (Meckerecke, Verbesserungsvorschläge) einzurichten und den Mitarbeitern offensiv anzubieten. Zusätzlich sollte eine Vertrauensperson (Personalvertreter) benannt werden, an die sich Mitarbeiter wenden können, wenn es Probleme gibt. Führungspersonen müssen zusätzlich zur Verschwiegenheit über alle betrieblichen Angelegenheiten verpflichtet werden. Machen Sie deutlich, dass diese Grundsätze in allen geschäftlichen Angelegenheiten gegenüber externen einzuhalten sind (Ansprechpartner in anderen Firmen, im Privatbereich, bei telefonischen Auskünften usw.).
Finanzen: Warum kleinere GmbHs so schwer an Fördermittel kommen
Ziemlich unproblematisch läuft die Fördermittel-Beschaffung für Einsteiger. Dazu genügt es in der Regel, wenn der Gründer zusammen mit der Hausbank ein praxistaugliches Geschäftsmodell mit einem entsprechenden Business-Plan vorlegt und einen Eigenanteil an der Finanzierung übernimmt. In der Regel gewährt die KfW direkte Zuschüsse und/oder übernimmt Bürgschaften. Deutlich schwieriger ist die Inanspruchnahme von speziellen Fördermitteln für besondere Investitionen (Energiesparen, Technologiekonzepte). Kleinere Unternehmen stoßen dabei auf folgende Schwierigkeiten:
- Welches Förderprogramm passt? Alleine in den Fördermitteltöpfen der KfW gibt es mehrere hundert unterschiedliche Programm für unterschiedlichste Projekte. Selbst die Bankberater sind hier in der Regel überfordert.
- Kann ich Programme kombinieren? Es gibt Fördermittel der Länder, des Bundes oder der EU. Dazu gibt es Mittel von privaten Organisationen (Fraunhofer). Zum Teil ist es möglich, Fördermittel zu kombinieren oder aufzustocken.
- Welche Fristen muss ich beachten? Bei vielen Programmen müssen Sie exakte Fristen einhalten zwischen Antragstellung, Projektstart und Antragsbewilligung. Wer hier Fehler macht, dem verhagelt es die geplante Finanzierung. Viele Unternehmen wollen ihre Projekte aber nach dem eigenen Zeitplan realisieren und sich nicht abhängig machen.
In der KfW bzw. der Mittelstandsbank weiß man um die Probleme. Auch darum, dass ein passgenau zurechtgeschnittenes Fördermittel-Mix für mittelständische Unternehmen ohne qualifizierte Berater nicht mehr zu machen ist. Unterdessen gibt es für kleine und mittelgroße Unternehmen zahlreiche praktische Informationsangebote, die helfen, die Finanzierung mit Fördermitteln systematisch anzupacken.
Für die Praxis: Für fast jede Investition gibt es unterdessen staatliche Mittel. So sind z. B. die meisten Investitionen auch „energiesparende“ Investitionen. Viele Fördermittel sind speziell auf kleinere Unternehmen ausgelegt. Wichtig ist, dass Sie sich schon bei der Planung des Investitionsvorhabens gezielt informieren:
- Seit Jahren gibt es die offizielle Fördermitteldatenbank (www.foerderdatenbank.de). Unterdessen ist diese Datenbank ein komfortables und übersichtliches Instrument, mit dem Sie sich über alle Landes‑, Bundes- und EU-Zuschüsse und Fördermaßnahme schnell informieren können.
- Unter www.foerederdatenbank.de > Förderorganisationen gibt es Informationen zu sämtlichen Trägerorganisationen von Fördermitteln, also auch von nahezu allen privaten Organisationen bis hin zu Beteiligungsgesellschaften und Privat-Equity.
- Auch das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat ein sehr übersichtliches und hilfreiches Angebot ins Netz gestellt. Unter www.foerderportal.bund.de/ gibt es ausführliche Informationen zu Antragswegen, Antragsformularen und zur Online-Beantragung der jeweiligen Mittel.
- Darüber hinaus gibt es im Internet einige Berater-Datenbanken. Hier gibt es unterdessen einige hoch qualifizierte Berater auf dem Markt. Allerdings auch viele Trittbrettfahrer. Sie sollten sich von dem externen Berater grundsätzlich Referenzen vorlegen lassen und diese tatsächlich auch nachprüfen.
Terminsache: Kleine GmbHs müssen den Jahresabschluss 2011 vorlegen
Kleine GmbHs haben gerade noch 6 Wochen Zeit, den Gesellschaftern der GmbH den Jahresabschluss für das vergangene Geschäftsjahr (2011) vorzulegen, diesen festzustellen und zu beschließen (Frist: 30.11.2012). Für Sie als Geschäftsführer ist zusätzlich wichtig: Lassen Sie den Beschluss über Ihre Entlastung fassen. Planen Sie die Gesellschafterversammlung rechtzeitig und fassen Sie alle Beschluss formal korrekt. Das bedeutet:
- Als Geschäftsführer sind Sie dafür verantwortlich, dass die Frist zur Feststellung des Jahresabschlusses eingehalten wird. Dazu muss der Termin für die Gesellschafterversammlung spätestens in der 48. Kalenderwoche liegen. Definitiv letzter Tag ist der 30. November.
- Für die Einladung zur Gesellschafterversammlung gilt die Frist von 1 Woche, wenn der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt. Danach ergibt sich folgende Fristberechnung: Spätester Versandtag der Einladung zur Gesellschafterversammlung: 20.11. Zustellung (+ 2 Tage): 22.11. Wochenfrist (+ 7 Tage ab Zugang). Tag der Gesellschafterversammlung: 30.11.
Die Gesellschafterversammlung gilt nur dann als ordnungsgemäß einberufen und ist damit sicher gegen Rechtsmittel bzw. eventuelle Ersatzansprüche, wenn den Gesellschaftern die Tagesordnung vollständig mitgeteilt wird (so zuletzt LG Saarbrücken, Urteil vom 18.11.2009, 7 KFH O 67/09). Es ist üblich, auf der Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses auch über die Gewinnverwendung und die Entlastung der Geschäftsführer zu beschließen. Für die Tagesordnung dieser Gesellschafterversammlung sind diese Formulierungen üblich:
- Feststellung des Jahresabschlusses des Jahres 2011 (Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz, Lagebericht, Anhang)
- Beschluss über die Gewinnverwendung (inkl. Vorschlag der Geschäftsführung zur Gewinnverwendung, also Ausschüttung an die Gesellschafter bzw. Einstellung in Rücklagen) und
- Beschluss der Gesellschafter über die Entlastung der Geschäftsführer.
Für die Praxis: Wir empfehlen die exakte Einhaltung der Termine für alle Fälle, in denen es erfahrungsgemäß mit den Gesellschaftern zu Unstimmigkeiten kommen kann, also z. B. bei Familiengesellschaften mit konkurrierenden Familienstämmen oder bei GmbHs mit unterschiedlichen Interessen der Gesellschafter, z. B. Kapitalanlegern und Familienmitgliedern. Aber auch in allen GmbHs mit Fremd-Geschäftsführern ohne eigene Beteiligung an der GmbH ist eine korrekte Umsetzung der formalen Vorschriften anzuraten. Nur wenn der Beschluss über die Entlastung der Geschäftsführung durchgesetzt werden kann, ist sichergestellt, dass keine Ersatzansprüche gegen den Geschäftsführer geltend gemacht werden.
Frühzeitig über Kurzarbeit informieren
30.000 Arbeitnehmer stehen bereits in Kurzarbeit und beziehen Leistungen der Bundesagentur für Arbeit. Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen und zum Antragsverfahren erhalten Sie unter www.arbeitsagentur.de > Unternehmen > Finanzielle Hilfen > Kurzarbeitergeld > Konjunkturelles Kurzarbeitergeld. Hier finden Sie alle Infos + Merkblätter zur Antragstellung.
Mit besten Grüßen Ihr
Lothar Volkelt
Dipl. Volkswirt, Herausgeber + Chefredakteur Volkelt-Brief