Wenn Sie sich als Geschäftsführer beruflich verändern wollen …
und sich um eine neue Herausforderung bewerben, ist es üblich, dass der potenzielle neue Arbeitgeber Ihre Kosten für die Anreise übernimmt. Insofern haben sich in der Praxis die Maßstäbe durchgesetzt, die ganz allgemein für Arbeitnehmer gelten. Achtung: Das gilt aber nicht uneingeschränkt für die Kosten einer Anreise mit dem Flugzeug (ArbG Düsseldorf, Urteil vom 15.5.2012, 2 Ca 2404/12).
Für die Praxis: In der Regel erstattet der neue Arbeitgeber die Reisekosten für das Bewerbungsgespräch anstandslos. Und zwar auch für die Bewerbung um eine Geschäftsführer-Position, die von einer Consulting Firma durchgeführt wird. Schwierig wird es in der Praxis meist dann, wenn überzogene Konstellationen entstehen. Z. B., wenn der Fremd-Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens, der gerade in Asien weilt, die Anreise mit dem Flieger nach Deutschland in Rechnung stellt. Laut Rechtsprechung gilt dann: Die Übernahme der Flugkosten ist nicht selbstverständlich, sondern nach der Bedeutung der Stelle zu beurteilen. Stimmen Sie sich vorher mit dem potenziellen neuen Arbeitgeber ab, ob er bereit ist, die Flugkosten zu übernehmen.