Die meisten Geschäftsführer verlassen sich nicht nur bei der Vorbereitung und Erledigung der steuerlichen Angelegenheiten der GmbH voll und ganz auf Ihren Steuerberater. Auch die Beurteilung von bilanziellen Fragen ist für viele Geschäftsführer ohne Steuerberater-Rat nicht möglich. Besonders wichtig ist das in der Krise der GmbH. Also wenn es darum geht, festzustellen, ob die GmbH überschuldet ist. Das ist in der Praxis meist nur …
mit der Aufstellung einer sog. Zwischenbilanz möglich. Vorsicht: Dazu muss Ihr Steuerberater nicht von sich aus tätig werden. Wichtig ist, dass Sie ihm im richtigen Zeitpunkt den Auftrag dazu erteilen. Hier machen die Gerichte klare Vorgaben, die Sie in der Krise der GmbH beachten müssen. Nur dann ist sichergestellt, dass der Steuerberater Sie korrekt beraten muss und eventuell sogar bei einer Falschberatung mit in die Haftung genommen werden kann. Es gilt:
- Der Steuerberater ist zur Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten nur aufgrund eines gesonderten Auftrags verpflichtet. Beteiligt er sich aber an Gesprächen über die Frage der ggf. eingetretenen insolvenzrechtlich relevanten Überschuldung einer von ihm steuerlich beratenen Gesellschaft, die auf der Grundlage der von ihm erstellten Bilanzen bzw. betriebswirtschaftlichen Auswertungen geführt werden, muss ein von ihm erteilter Rat zutreffen.
- Ohne Erstellung eines gesondert in Auftrag zu gebenden Insolvenzstatus wird er aber nicht zuverlässig feststellen können, ob eine Gesellschaft tatsächlich im insolvenzrechtlichen Sinn überschuldet ist (vgl. OLG Celle, Urteil vom 6.4.2011, 3 U 190/10).
Für die Praxis: Als Geschäftsführer der GmbH sind Sie also gut beraten, bereits bei kleinsten Krisenanzeichen den Steuerberater mit ins Boot zu nehmen. Rechtlich sind Sie auf der sicheren Seite, wenn Sie schriftlich eine Einschätzung des Beraters zur Lage der GmbH einfordern (eMail). Sieht er das kritisch, sollten Sie ebenfalls per schriftlichem Auftrag die Erstellung des Überschuldungsstatus anweisen.