Untersagt das Gewerbeaufsichtsamt einem Geschäftsführer die Führung der Geschäfte für eine bestimmte Branche (hier: Gerüstbau), dann darf …
diese Gewerbeuntersagung nicht auf andere Branchen ausgedehnt werden. Damit ist es nicht zulässig, wenn das Registergericht die Eintragung zum Geschäftsführer einer GmbH mit einem anderen Unternehmensgegenstand (hier: Bestattungs-GmbH) mit Verweis auf die Untersagung der Geschäftsführung ganz generell verweigert (KG Berlin, Beschluss vom 19.4.2012, 25 W 34/12).
Für die Praxis: Die Ausschlussgründe für GmbH-Geschäftsführer sind aufgelistet in § 6 Abs. 2 des GmbH-Gesetzes. Eine Gewerbeuntersagung für ein bestimmtes Gewerbe ist dort nicht genannt. Liegt ein solches begrenztes Gewerbeverbot gegen den Geschäftsführer vor, sollte er bei der Anmeldung seiner Bestellung zum Geschäftsführer in einer GmbH mit anderem Gewerbe von sich aus das Registergericht auf die Gewerbeuntersagung hinweisen. Das Registergericht darf die Eintragung aus diesem Grund aber nicht ablehnen.