Sie erinnern sich: Schon 1983 wollte die deutsche Politik die leeren Staatskassen mit einer Zwangsanleihe auffüllen. Doch das Bundesverfassungsgericht stoppte …
1984 die sog. Investitionshilfeabgabe als verfassungswidrig (2 BvL 19/83). Dabei ist die Idee der Zwangsanleihe keine Erfindung der Neuzeit. Bereits 1207 soll die Republik Venedig ihre reichen Bürger zu einer Zwangszahlung an den Staat verpflichtet haben. Zwar wurden für die Rückzahlung der Anleihe Zinsen versprochen. Ob die aber jemals ausgezahlt wurden, ist nicht überliefert. Und heute?
Das – als politisch weitgehend unabhängige – Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat vorgerechnet, dass eine zwangsweise Schuldenübernahme durch die reichsten 8 % der deutschen Bevölkerung zusätzliche Mittel von 230 Mrd. EUR bringt. Damit wäre die Staatsverschuldung auf einen Schlag auf die angestrebte Quote von 60 % des Bruttoinlandsprodukts abgesenkt. Eine fast Heil bringende Vision für die nächste große Koalition.