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Volkelt-Briefe

Bürokratie: Wie wahrscheinlich ist eine neue Zwangsanleihe?

Sie erin­nern sich: Schon 1983 woll­te die deut­sche Poli­tik die lee­ren Staats­kas­sen mit einer Zwangs­an­lei­he auf­fül­len. Doch das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt stoppte …

1984 die sog. Inves­ti­ti­ons­hil­fe­ab­ga­be als ver­fas­sungs­wid­rig (2 BvL 19/83). Dabei ist die Idee der Zwangs­an­lei­he kei­ne Erfin­dung der Neu­zeit. Bereits 1207 soll die Repu­blik Vene­dig ihre rei­chen Bür­ger zu einer Zwangs­zah­lung an den Staat ver­pflich­tet haben. Zwar wur­den für die Rück­zah­lung der Anlei­he Zin­sen ver­spro­chen. Ob die aber jemals aus­ge­zahlt wur­den, ist nicht über­lie­fert. Und heute?

Das – als poli­tisch weit­ge­hend unab­hän­gi­ge – Deut­schen Insti­tut für Wirt­schafts­for­schung (DIW) hat vor­ge­rech­net, dass eine zwangs­weise Schul­den­über­nah­me durch die reichs­ten 8 % der deut­schen Bevöl­ke­rung zusätz­li­che Mit­tel von 230 Mrd. EUR bringt. Damit wäre die Staats­ver­schul­dung auf einen Schlag auf die ange­streb­te Quo­te von 60 % des Brut­to­in­lands­pro­dukts abge­senkt. Eine fast Heil brin­gen­de Visi­on für die nächs­te gro­ße Koalition.

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