Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass der Arbeitgeber zu Ausgleichszahlungen verpflichtet ist, wenn die Pensionskasse …
ursprünglich vereinbarte Leistungen nicht mehr an die Arbeitnehmer auszahlen kann – z. B. weil die Einnahmen der Kasse zurückgehen (§1 Abs. 3 BetrAVG). Die Rechtslage ist eindeutig und nach diesem höchstrichterlichen Urteil nicht mehr anzufechten (BAG, Urteil vom 19.6.2012, 3 AZR 408/10).
Für die Praxis: Gegen dieses Ausfallrisiko gibt es u. E. keinen wirksamen Schutz. Wichtig ist aber, dass Sie vor Abschluss und Übertragung eines von Ihnen zugesagten Pensionsanspruchs für Ihre Mitarbeiter an eine externe Unterstützungskasse genauestens prüfen lassen, inwieweit die Kasse laut Satzung berechtigt ist, Leistungen zu kürzen.