Die wesentliche Beteiligung ist ein steuerrechtlich verwendeter Begriff (§ 17 EStG). Eine wesentliche Beteiligung liegt vor, wenn der Gesellschafter in den letzten fünf Jahren zu 1% und mehr am Nennkapital der GmbH beteiligt ist. Gewinn bzw. Verluste aus dem Verkauf einer wesentlichen Beteiligung, die im Privatvermögen gehalten wird, sind zu versteuern bzw. werden steuerlich angerechnet.
Bis einschließlich VZ 2000 lag eine wesentliche Beteiligung erst ab einer Beteiligung von 10% und mehr am Nennkapital der GmbH vor (vorher: 25%). Für unter 1 % – Beteiligungen ist demnach zu prüfen, inwieweit die Beteiligung in einer GmbH eingebracht werden soll. Seit 1.1.2009 werden Veräußerungsgewinne aus Anteilen von Kapitalgesellschaften im Betriebsvermögen nach dem Teileinkünfteverfahren besteuert. Danach bleiben 40% steuerfrei. Es können nur noch anteilig 60% der Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.