„Wenn es um Geld geht, werden die Leute misstrauisch“. Solche Stimmen mehr sich, wenn ich Geschäftsführer-Kollegen nach ihren persönlichen Erfahrungen zum Thema Vergütungen für Führungskräfte befrage. In der Tat: …
In der gegenwärtigen Diskussion steckt viel Polemik und noch mehr Unwissen. In der Presse werden die Vorstandsgehälter der größten Unternehmen veröffentlicht und daran wird die Gerechtigkeits-Diskussion fest gemacht. Das solche Gehälter aber nur für einen verschwindend kleinen Personenkreis gezahlt wird, geht dabei völlig unter.
So ist fast niemandem bekannt, dass der Staat für den GmbH-Geschäftsführer schon jetzt eine Obergrenze für Geschäftsführer-Gehälter nicht nur eingeführt hat, sondern auch regelmäßig durchsetzt. Als Geschäftsführer kennen Sie das Gezeter und Gezerre um das „angemessene“ Gehalt bzw. die verdeckte Gewinnausschüttung. „So etwas gibt es tatsächlich?“. So die Aussagen von unbeteiligten Bürgern und Arbeitnehmern, wenn man Ihnen diese Finanzamts-Praxis erläutert. Ganz augenscheinlich hat der Mittelstand hier ein enormes und nicht unwichtiges Image-Problem auszulöffeln, das ihnen die Konzerne eingebrockt haben. Schlussendlich hat das Auswirkungen auf die Loyalität der Mitarbeiter in jedem Betrieb und ist darüber hinaus eine Steilvorlage für Dauerkritiker und Nörgler im Unternehmen.
Für die Praxis: In vielen Unternehmen ist die Veröffentlichung der Gehälter kein Problem. In einigen Unternehmen sind die Geschäftsführer-Gehälter tabu. Damit wird es Ihnen in Ihrem Unternehmen aber nicht gelingen, die Mitarbeiter in Sachen Geschäftsführer-Vergütung auf Ihre Seite zu bringen und damit einen wirksamen Loyalitäts-Effekt zu schaffen. Prüfen Sie: Was steht dagegen, das Gehalt zu veröffentlichen? (FA, Konkurrenz, Neidängste, Ängste vor Kriminalität). Sind die positiven Effekte einer Veröffentlichung höher, sollten Sie überlegen: Wie kommunizieren Sie das in der Firma? Gute Erfahrungen machen mittelständische Unternehmen, die die Geschäftsführer-Gehälter als Gesamtbetrag für das Gremium in einem internen Geschäftsbericht der GmbH ausweisen. Wollen Sie auf keinen Fall, dass Ihre Vergütung öffentlich diskutiert wird, müssen Sie dazu stehen und in Kauf nehmen, dass man Ihnen „wenig Transparenz“ vorhalten kann.