Das EU-Parlament hat die Voraussetzungen dafür geschaffen, um einheitliche Besteuerungsgrundlagen für Kapitalgesellschaften (GKKB) einzuführen. Damit hat das Parlament einen Gesetzentwurf der EU-Kommission zugestimmt, der die Erhebung der Körperschaftsteuer europaweit vereinheitlichen wird. Dabei wird es sich um eine freiwillige Vorgabe handeln. Die Umsetzung wird voraussichtlich noch einige Jahre dauern – vor 2016 ist realistischerweise nicht mit einer Erleichterung für die Unternehmen zu rechnen, die aufgrund unterschiedlicher Steuer-Standards in ihren ausländischen Niederlassungen und Tochtergesellschaften z. Z. doppelt bilanzieren müssen.
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