Wenn Sie soziale Netzwerke wie Facebook (oder Twitter) für gezieltes Firmen-Marketing verwenden, müssen Sie die Vorschriften aus dem Telemediengesetz (§ 5 TMG) beachten. Es besteht die sog. Impressumspflicht. So müssen …
die im Gesetz geforderten Pflichtangaben (Adresse, Registergericht, für GmbHs: Geschäftsführer, Kontakt – Telefon, eMail) aus Ihrem Profil hervorgehen (LG Aschaffenburg, Urteil vom 19.8.2011, 2 HK O 54/11). Pflichtangaben > hier anklicken.
Für die Praxis: Nicht notwendig ist, dass die Pflichtangaben unmittelbar in Ihr Facebook-Profil eingetragen sind. Es genügt z. B. auch, wenn Sie erkennbar von Facebook auf die Impressums-Seite ihrer Website verlinken.