Laut DIW sank das Einkommen des deutschen Arbeitnehmers von 2008 und 2010 um 1,5 %, seit 2005 um 7 %. Auch in 2011 werden die Tarifabschlüsse unter der Inflationsrate (zuletzt: 2,5 %) bleiben. Anders sieht es bei den Einkommen der Geschäftsführer aus. GmbH-Geschäftsführer haben (vgl. Volkelt-Brief Nr. 47/2011) auf breiter Front von der guten konjunkturellen Entwicklung profitiert. Im Durchschnitt stiegen die Gehälter von GmbH-Geschäftsführern gegenüber dem Vorjahr um 8,1 % – und lagen damit über der Inflationsrate. Besonders gut wurde und wird in der Industrie verdient. Hier verdienen die Geschäftsführer in allen Industriezweigen deutlich über …
100.000 €. Die besten Gehälter werden nach wie vor im Wirtschaftszweig Chemie/Pharma gezahlt (hier: 160.000 €).
Auffällig ist der weitere Anstieg des variablen Anteils an der Gesamtvergütung. Damit profitieren die meisten Geschäftsführer auch ganz stark davon, dass viele GmbHs in 2010 und auch im laufenden Geschäftsjahr wieder gute bis sehr gute Erträge und Gewinne erwirtschaften und sich das voll auf die Tantieme auswirkte. Schlusslicht bei den Gehältern bleiben weiterhin die Geschäftsführer von Handwerks-GmbHs (Durchschnitt: 117.000 €) und GmbHs im Einzelhandel (118.000 €). Das liegt auch daran, dass in diesen Wirtschaftsbereichen zum Festgehalt nur knapp 70 % der Geschäftsführer laut Anstellungsvertrag eine zusätzliche Tantiemezahlung erhalten und dass die Tantieme mit nur 20 % einen geringeren Anteil an den Gesamtbezügen ausmacht. Beispiele für „Durchschnitts-Gehälter in der Industrie“:
Branche: Industrie | Jahres-Festgehalt | Tantieme | Tantieme-Anteil in % |
Bauzubehör/Holz Chemie/Pharma Elektro/Elektronik Kunststoff/Textil/Leder Maschinen/Fahrzeugbau Metall/Anlagenbau Sonstige Industrie |
126.000 131.000 120.000 118.000 127.000 114.000 115.000 |
33.000 31.000 37.000 35.000 34.000 31.000 69.000 |
26,1 23,6 30,8 29,6 26,7 27,1 - |
Quelle: Studie „GmbH-Geschäftsführer-Vergütungen 2012“ BBE Verlag
Für die Praxis: Viele Geschäftsführer können die positive Gehaltsentwicklung auch für Ihre eigene Einkommenssituation nutzen. Gesellschafter-Geschäftsführer müssen dabei aber die Grenzen der steuerlichen Angemessenheit beachten. Dazu haben wir bereits ausführlich in Volkelt-Brief Nr. 47/2011 berichtet. Aber auch als Fremd-Geschäftsführer sollten Sie jetzt schon prüfen, ob Sie die positive Gehaltsentwicklung auch für sich nutzen können. Die neuen Vergleichszahlen sind eine gute Orientierungshilfe > Die besten Argumente für eine Gehaltserhöhung gibt es hier > https://www.gmbh-gf.de/downloads/checkliste-gehaltserhoehung.