Der Ausschluss eines Gesellschafters aus der GmbH ist möglich wenn:
- der Gesellschafter seiner Einlageverpflichtung nicht
nachkommt (§ 21 GmbH-Gesetz) - der Fall eingetreten ist, der laut Gesellschaftsvertrag
für bestimmte Fälle vorgesehen ist § 34 GmbH-Gesetz) - ein wichtiger Grund ohne dafür vorgesehene Regelung im Gesellschaftsvertrag
eingetreten ist.
Der Ausschluss eines Gesellschafters aus der GmbH kann immer nur das letzte Mittel zur Konfliktlösung sein. Vor dem Ausschluss müssen Sie prüfen, ob es weniger einschneidende Maßnahmen zur Erreichung des von Ihnen angestrebten Zieles gibt. Obligatorisch sind ernsthafte Annäherungsversuche zwischen den Konfliktparteien, u. U. sogar durch das Hinzuziehen externer Berater. Können hierdurch andere Lösungen gefunden werden, die ebenfalls zum gewünschten Ergebnis führen, kann also zum Beispiel eine freiwillige Abtretung des Geschäftsanteils erreicht werden, so sind diese Lösungen der Ausschließung vorzuziehen.
Weiterführende Informationen:
Konflikte in der GmbH – richtig lösen
Gesellschafter-Beschluss: Ausschluss eines Gesellschafters