Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,
trotz Gesetzgebungs-Wirrwarr um Kurzarbeit, Energie-Hilfen und kalter Progression: Einige Vorhaben der Bundesregierung sind bereits so weit abgeschlossen, dass Unternehmen und Unternehmer damit planen können. Die Themen der Woche:
- Forecast – wichtige gesetzliche Änderungen in 2023: Bereits jetzt ist absehbar, dass Sie zumindest „privat” in 2023 weniger Steuern zahlen müssen. Reichensteuer-Zahler gehen bis auf Weiteres leer aus. GmbH/UG können leichter „umwandeln”, Steuerprüfer bekommen mehr Rechte.
- Geschäftsführer-Perspektive – Zeiterfassung – anders als Sie denken! Vorab: Keine Panik. Ein generelles Initiativrecht des Betriebsrates mit Eingriffsmöglichkeiten in alle möglichen unternehmerischen Entscheidungen ist nach wie vor nicht in Sicht.
- Digitales – DSGVO- und Daten-Schutz vom Spezialisten: Jedes 3. kleinere Unternehmen schafft es immer noch nicht, die DSGVO-Vorgaben korrekt umzusetzen. Eine StartUp leistet erste Hilfe (Seite 3).
- Zeitwertkonto – jetzt auch für den Gesellschafter-Geschäftsführer – geht doch: Bei Einrichtung des Zeitwertkontos bleibt es bei der Zweiklassen-Beurteilung durch die Finanzbehörden. Das Finanzgericht Hessen ermöglicht eine Gestaltung jetzt auch für Gesellschafter-Geschäftsführer.
- Geschäftsführer-Haftung – Schädigung der GmbH durch einen Mitarbeiter: Der Dieselskandal geht ins 8. Jahr juristischer Aufarbeitung. Es gilt: Haftung: JA – Geschäftsführer-Pflichten und Verjährungsfragen bleiben auch nach der aktuellen BGH-Entscheidung dazu offen.
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LeseTIPP
Geschäftsführung in Zeiten der Digitalisierung: Die Digitalisierung kostet Geld. Der Geschäftsführer muss das Kapital beschaffen – Investoren von der Zukunftsfähigkeit des Geschäftsmodells überzeugen, eine nachhaltige und flexible Finanzplanung (Finanzierungsrunden) vorlegen und dafür sorgen, dass die Ressourcen plangerecht eingesetzt werden. Digitalisierung braucht qualifizierte Mitarbeiter, die sich ständig weiterbilden, die Phantasie und Freiraum brauchen und sich trotzdem in den Gesamtprozess „Geschäftsmodell“ einbinden lassen. Digitalisierung ist technisch. Sie brauchen auf jeder Ebene des „Geschäftsmodells“ technisches Know-How, modernste IT-Ausstattung, Einbindung in Netzwerke – soziale Netzwerke – und ein internationales Verständnis. Ich habe das Thema gebündelt. Aus der Interessenlage der Geschäftsführung. Systematisch – mit den Auswirkungen auf alle Funktionen, Abteilungen und Projekte, die in der GmbH zusammenwirken. Unterlegt mit Beispielen (Benchmarking) und hilfreichen Verweisen, Anleitungen und Anregungen, wie Sie „Digitalisierung“ in Ihrem Unternehmen erfolgreich angehen und umsetzen. > Interessiert?