Die NRW-Finanzbehörden haben eine Liste mit „Anlässen” zusammengestellt, nach denen die einzelnen Finanzämter eine Steuerprüfung einleiten. Z. B.: Beim Verkauf einer GmbH oder eines GmbH-Anteils (§ 17 EStG) wird regelmäßig geprüft, ob die nachträglichen Anschaffungskosten korrekt sind – und natürlich die vorangegangenen Geschäftsjahre. Anlässe sind z. B. auch: Die Einrichtung einer Pensionszusage für den Geschäftsführer, Pkw-Anschaffung für den Geschäftsführer-Dienstwagen. Auch: Mantelkauf bzw. Verlustübertrag. Geschäftsführer in NRW können in der Liste nachschauen, wie ihr Finanzamt vorgeht. Fazit: höchst interessant …