Die Themen ..
Achtung: So schnell geht Abberufung und Kündigung ohne Abfindung + Neustart: So nehmen Sie die Gesellschafter mit + Geschäftsführer-Perspektive: Gut gemeint – schlecht gemacht + Praktisch: Fördermittel für´s Home-Office + Digitales: KI im Customer-Service + PR/Kommunikation: Aufmerksamkeit mit knappem Budget + Zukunft: Neue Freibeträge bei der Betriebsrente + Wirtschaftsrecht: Ende der professionellen Abmahneritis + Bürokratie: Neue Vorgaben für EU-Arbeitnehmer + GmbH/Recht: Insolvenzverwalter muss Gesellschafter-Stellung exakt prüfen + Steuern privat: BFH entscheidet in Sachen Rentenbesteuerung
Freiburg, 24.7.2020
Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,
selbst kleinere Verfehlungen – so das Oberlandesgericht Koblenz – können in der Summe zu einer außerordentlichen Kündigung des Geschäftsführer-Anstellungsvertrages berechtigen. Das Interessante an dieser Entscheidung für alle Kollegen/Innen: Die Richter ließen sich nicht wie sonst in den meisten strittigen Fällen auf einen Ausgleich – sprich eine Abfindung – ein, sondern bestätigten das sofortige Ende des Anstellungsverhältnisses (OLG Koblenz, Urteil v. 8.7.2020, 10 U 1133/16).
Aus dem Kanon der Verfehlungen: Kauf von 50 Exemplaren eines selbstverfassten Buches mit Mitteln des Arbeitgebers. Kauf eines Fahrzeugs ohne vorherige Ausschreibung. Verbale Ausrutscher gegen den stellvertretenden Geschäftsführer. Hand auf´s Herz: Wer kann da schon sicher für sich sagen „mir passiert so etwas nicht”. Zum einen gibt es – und das kennen die meisten Kollegen/Innen aus eigener Erfahrung – die Erwartungshaltung an den Chef, immer Handlungsfähig zu sein. Und es gibt die Erwartungshaltung, dass selbst – wie für viele Kollegen/Innen jetzt in der Krise – alle Herausforderungen auch unter extremer Belastung jederzeit souverän, gelassen und sachlich gelöst werden. Das ist einfacher gesagt als getan. Dennoch: Die Gerichte erwarten von Ihnen in Ihrer verantwortlichen Position nicht nur 100%-ige Compliance – also Gesetzestreue – sondern auch nachhaltige soziale Kompetenz.
Für die Praxis: Mit dem geplanten Lieferkettengesetz macht jetzt auch der Gesetzgeber ernst, wenn es darum geht, soziale Standards durchzusetzen. Danach können Ihnen Verstöße von Zulieferern zugerechnet werden – Ihr QM und Ihr Gespür für Zuverlässigkeit und Verlässlichkeit von Geschäftspartnern ist gefragt.
Neustart: So nehmen Sie die Gesellschafter mit
Wenn die Ziele in der GmbH – wie etwa aktuell aufgrund wirtschaftlicher Probleme mit dem bisherigen Geschäftsmodell – neu gesteckt werden müssen, so ist das in der Regel nur mit Zustimmung des Mit-Gesellschafters möglich. Entsprechende Maßnahmen gehören dann zu den den Gesellschaftsvertrag ändernden Bestimmungen (z. B. Änderung des Gegenstandes der GmbH), mindestens aber zum Katalog zustimmungsbedürftiger Geschäfte (sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart). Der Mit-Gesellschafter reagiert in der Regel empfindlich, wenn Sie eine Neuausrichtung schlecht vorbereiten. Beispiele:
- Der Gesellschafter wird zu spät und lückenhaft informiert.
- Der Gesellschafter fühlt sich nur unzureichend in den Entscheidungsprozess einbezogen.
- Es wird nur ein Lösungsvorschlag angeboten, so dass der Gesellschafter sich mangels Alternativen übergangen fühlt und kein Mitspracherecht hat.
Der Mit-Gesellschafter wird zu einer Entscheidung genötigt, ohne dass die Entscheidung gründlich vorbereitet ist.
Viele Geschäftsführer/Innen bemängeln, dass der Mit-Gesellschafter Entscheidungen oft nur sehr zögerlich trifft und Risikokomponenten grundsätzlich überbewertet. Ebenso oft wird kritisiert, dass der Mit-Gesellschafter dazu neigt, bei kurzfristig notwendigen Maßnahmen auf Zeitgewinn hinzuarbeitet. Als unbefriedigend wird auch ein langfristig festgelegter Turnus für Gesellschafterversammlungen empfunden, die nur drei oder vier Mal pro Jahr abgehalten wird.
Dann stellt sich regelmäßig die Frage, welcher Tagesordnungspunkt wirklich so dringlich ist, dass eine außerordentliche Einberufung gerechtfertigt ist. Als besonders schwierig wird der Umgang mit den Gesellschaftern empfunden, die selbst nur wenig oder keine kaufmännische Erfahrung haben und die selbst als Angestellte in nicht vergleichbaren beruflichen Tätigkeitsfeldern beschäftigt sind. Hier fließen dann automatisch nicht wirtschaftliche Interessen mit ein, die eine professionelle Arbeitsweise behindern.
Für die Praxis: Trotz aller Schwierigkeiten, die im Umgang mit den Gesellschaftern auftreten können, ist es als GmbH-Geschäftsführer/in Ihre Aufgabe, notwendige wirtschaftliche Maßnahmen einzuleiten und durchzusetzen. Systematisches Vorgehen vermindert dabei Reibungsverluste:
Der Informationsstand des externen Gesellschafters ist gerade so hoch, wie Sie ihm Zahlen, Berichte und Informationen über die GmbH zugänglich machen. Mängel im innerbetrieblichen Informationssystem gehen damit auch zu Lasten des Informationsstandes der Gesellschafter.
- Setzen Sie nicht voraus, dass der externe Gesellschafter Zielmarkt und Marktentwicklung so beurteilen (können), wie Sie es tun. Auch diese Informationen gehören ins regelmäßige Berichtswesen.
- Proben Sie Gleichbehandlung. Machen Sie nicht den Fehler, weniger qualifizierte Fragen kurz abzuhandeln und auf eingeübte Fragen bis ins Detail zu antworten.
- Bringen Sie viel Geduld mit. Erst wenn die letzte Frage beantwortet, der letzte Einwand besprochen wurde, ist für den Gesellschafter deutlich, dass seine Bedenken ernst genommen werden und er nicht übergangen wird.
Gerade in Krisensituationen kann ein „Nein” zum falschen Zeitpunkt fatale Folgen haben. Jeder Geschäftsführer entwickelt im Laufe der Zusammenarbeit mit den Gesellschaftern ein Gespür für die Person und die Persönlichkeit seines Mit-Gesellschafters und stellt sich auf diese ein. Grundlage für eine dauerhaft funktionierende Zusammenarbeit bleibt aber ein konsequenter und sachlicher Informationsaustausch.
Geschäftsführer-Perspektive: Gut gemeint – schlecht gemacht
Nicht nur Friseure, Künstler oder andere Soloselbstständige sind Betroffene der Krise. Auch vielen jungen StartUp-Unternehmen ist das Geld ausgegangen. Kein Wunder, wenn sich Investoren in unsicheren Zeiten zurückhalten. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) wollte helfen. Mit insgesamt schnellen 2 Mrd. EUR, beschlossen im Mai diesen Jahres. Zwischenbilanz: Bis heute wurden gerade einmal 10 % der daraufhin eingegangenen Anträge bearbeitet. Und bis zum heutigen Tag soll noch nicht einmal 1 Cent ausgezahlt sein. Der Fehler: Das Geld sollte nicht direkt an die StartUp-Firmen, sondern ausschließlich über die Wagniskapitalgesellschaften ausgezahlt werden. Ein Konstruktionsfehler, wie sich jetzt herausstellt. Es gibt diese Situationen, in denen Geschwindigkeit und vermeintliche Sorgfalt im Widerspruch stehen. Zu Lasten der jungen Unternehmer. Schade. Mit freundlichen Grüßen.
Praktisch: Fördermittel für´s Home-Office
Betrifft … |
Darum geht es … |
to do … |
Digitalisierung /Home-Office |
Zuschüsse gibt es jetzt auch für Einrichtung von Home-Office-Arbeitsplätzen – der Bund übernimmt die Kosten für die dazu notwendige IT-Beratung. | Weiterführende Informationen > Förderprogramm go-digital |
Digitales: KI im Customer-Service
„Wir verbinden Sie mit dem nächsten freien Platz” – so der etwas einfallslose Sprechtext immer noch vieler Kundendienstabteilungen. Fakt ist: Warteschleifen sind mühsam und ärgerlich, aber immer noch präsent – auch in Zeiten von Künstlicher Intelligenz (KI). Das muss nicht sein. Das rumänische StartUp UiPath ist spezialisiert auf die Anwendung von KI, um Arbeitsprozesse in Unternehmen zu automatisieren und selbstständig – ohne menschliches Eingreifen – zu lösen. Die Roboterprogramme können Standardprozesse z. B. in der Rechnungsstellung, in der Schadensregulierung oder im Customer-Service abwickeln. Die Software kann nicht nur Routinetätigkeiten, sondern auch komplexere Aufgaben erledigen und fallweise eigene Lösungen kreieren. Das Touristikunternehmen FTI oder der Logistiker DHL setzen bereits auf die Software von UiPath. Das Unternehmen wird unterdessen mit ca. 10 Mrd. EUR bewertet und macht rund 400 Mio. EUR Umsatz. Interessant: Die Branche setzt auf weiter schnell steigende Umsätze und rechnet mit einem Volumen von 30 Mrd. Dollar weltweit für solche Anwendungen.
Für die Praxis: Unterdessen hat das Unternehmen weltweit ca. 5.000 Mitarbeiter, viele davon in Bukarest. Das Unternehmen profitiert dabei davon, dass es in den Ostblockstaaten unterdessen hochqualifizierte Ausbildungsangebote für IT/Informatik/Wirtschaftsinformatik gibt. Hier hat die Politik inzwischen die Weichen für eine zukunftsorientierte technologische Entwicklung gelegt und das Ausbildungssystem auf Vordermann gebracht – durchaus eine Orientierungshilfe für die deutsche Bildungspolitik. UiPath ist derzeit Europas höchstbewertetes StartUp.
PR/Kommunikation: Aufmerksamkeit mit knappem Budget
Pressearbeit und PR ist wichtig und gewinnt an Bedeutung. Z. B., wenn das Unternehmen in der Öffentlichkeit kaum bekannt ist und neue Mitarbeiter angesprochen werden sollen. Regionale Presse und Journalisten bekommen zu spüren, dass immer mehr Unternehmen in die Öffentlichkeit wollen. Immer mehr Pressemitteilungen gehen ein und müssen bearbeitet werden. Damit wird es für das einzelnen Unternehmen schwerer, eine Pressemitteilung zu platzieren. Oft ist eine Präsenz in der regionalen Presse nur möglich, wenn zugleich auch eine teure Anzeige geschaltet wird. Kleinere Unternehmen kommen hier schnell an ihre Grenzen. Der Werbeetat gibt nicht mehr her. Eine gute Möglichkeit, der regionalen Journaille aufzufallen, ist es, Zahlen und Unternehmens-Neuigkeiten per Pressekonferenz vorzustellen und diese zeitgleich auch im Internet zu übertragen.
Vorteil: Der Journalist kann sich einen O‑Ton (z. B. des Geschäftsführers) via Internet besorgen und so die eigene Berichterstattung ohne großen Aufwand aufwerten. Neben dem Livestream können Interessierte die Pressekonferenz anschließend auch auf Ihrer Website z. B. als Youtube-Clip jederzeit abrufen. Weiterer Vorteil: Potenzielle Mitarbeiter können die Geschäftsführung „live“ erleben und sich so einen (nicht ganz unwichti-gen) atmosphärischen Eindruck von ihrem zukünftigen Arbeitgeber zu verschaffen.
Für die Praxis: Der Aufwand für eine Internet-Pressepräsenz ist nicht groß. Es genügt eine einfache Webcam. Achten Sie darauf, dass an die Webcam ein Zusatz-Mikrofon angeschlossen werden kann. Das erhöht die Audio-Qualität ganz wesentlich. Über PC übertragen Sie den Livestream an einen spezialisierten Dienstleister, der Ihre Pressekonferenz (gegen eine geringe Gebühr) live ins Internet stellt (z. B.: www.livestream.com, www.Ustream.tv, achten Sie darauf, dass die Übertragung „werbefrei“ erfolgt – das geht z. B. durch den Erwerb eines werbefrei-Start-Pakets). Vorab informieren Sie die Presse, interessierte Kunden und Geschäftspartner über Ihre Internet-Pressekonferenz und stellen den Clip anschließend auf Ihre Website oder in Youtube zur weiteren Verwertung.
Zukunft: Neue Freibeträge bei der Betriebsrente
Der steuerfreie Höchstbetrag für Beiträge des Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis an eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung zum Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung ist von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze West in der allgemeinen Rentenversicherung auf 8 % gestiegen und damit verdoppelt. 2020 beträgt der steuerfreie Höchstbetrag damit 6.624 EUR. Der sozialversicherungsfreie Höchstbetrag liegt unverändert bei 4 %. Auch die Förderung für Geringverdiener wurde deutlich erhöht und kann rückwirkend in Anspruch genommen werden. Außerdem gibt es einen staatlichen Zuschuss. GmbH, die ihre Arbeitnehmer gezielt fördern und damit besser einbinden wollen, sind gut beraten, einen Experten für die betriebliche Altersversorgung einzuschalten, um die neuen Förderrichtlinien zu nutzen. (Quelle: Grundrentengesetz).
Wirtschaftsrecht: Ende der professionellen Abmahneritis
Die Große Koalition hat sich nach jahrelangem Ringen auf die Eckpunkte eines Gesetzes gegen den Missbrauch im Abmahnwesen geeinigt. Das Gesetz soll unmittelbar nach der Sommerpause verabschiedet werden. Kernpunkt des Gesetzes: Wettbewerber haben keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten einer Abmahnung. Damit ist dem Geschäft z. B. nach der systematischen Fehlersuche auf den Internet-Seiten von kleineren Unternehmen, Abmahnung per Serienbrief zu verschicken, die Grundlage entzogen.
Neue Vorgaben für EU-Arbeitnehmer
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am selben Ort: Diese Vorgabe gilt künftig auch bei der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer. Der Bundesrat hat dem Gesetzesbeschluss des Bundestages zur Übertragung der geänderten EU-Arbeitnehmer-Entsenderichtlinie ins deutsche Recht zugestimmt. Damit haben diese Arbeitnehmer nicht nur Anspruch auf den in Deutschland geltenden Mindestlohn, sondern auch auf tariflich vereinbarte Ansprüche. Diese Vorgaben gelten zum 30.7.2020 und müssen in der Praxis entsprechend umgesetzt werden (Quelle: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/957 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 zurÄnderung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen).
GmbH/Recht: Insolvenzverwalter muss Gesellschafter-Stellung exakt prüfen
Der Insolvenzverwalter hat für eine Anfechtung einer Rechtshandlung, mit der eine Gesellschaft einem Dritten für eine Forderung auf Rückgewähr eines Darlehens Befriedigung gewährt hat, darzulegen und zu beweisen, dass der Dritte kein Gesellschafter des Schuldners ist. Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Dritte einem Gesellschafter gleichzustellen ist, trifft hingegen den Anfechtungsgegner (BGH, Urteil v. 25.7.2020, IX ZR 243/18).
Für die Praxis: Im Urteilsfall ging es um mehrere verschachtelte Unternehmen (hier: Baubranche). Dazu waren untereinander Bürgschaften vereinbart, mit denen Bank-Kredite abgesichert wurden. Dennoch: Die Unternehmensgruppe konnte eine Insolvenz nicht abwenden. Der Insolvenzverwalter muss aber – so der Bundesgerichtshof (BGH) – die Gesellschafts- und Beteiligungsverhältnisse konkret belegen, wenn er verlorene Darlehen von den Gesellschaften bzw. den Gesellschafter-Geschäftsführern zurückverlangen will. Entscheidend für die Rückforderung ist die Gesamtbetrachtung einer Unternehmensgruppe.
Steuern privat: BFH entscheidet in Sachen Rentenbesteuerung
Der Sprecher des Bundesfinanzhofs (BFH), Volker Pfirrmann, hat angekündigt, dass der BFH noch in diesem Jahr im Verfahren um eine unzulässige Doppelbesteuerung der Renten entscheiden wird (vgl. zuletzt Nr. 14/2020). Im Erfolgsfall müssen die Finanzbehörden auch den davon betroffenen pflichtversicherten GmbH/UG-Geschäftsführern zu Unrecht erhobene Steuern zurückzahlen, soweit gegen die entsprechenden Steuerbescheide Einspruch eingelegt wurde. Erfolgsaussichten sind durchaus gegeben. Wir halten Sie auf dem Laufenden (Quelle: SZ v. 10.7.2020).
Eine informative Lektüre wünscht
Lothar Volkelt
Dipl. Volkswirt Herausgeber + Chefredakteur