Grundsätzliches: „Sie? – Sie sind nicht systemrelevant” + GF/Haftung: Wann Sie eine Zwischenbilanz erstellen lassen sollten + Geschäftsführer-Perspektive: So kann doch jeder „Geschäftsführung“ + Praktisches: KfW gibt Zuschuss für den Klimaschutz + Digitales: Die Kunst des digitalen Bauens + Kompakt: Konjunktur- und Finanz-Planzahlen Mai 2020 + Liquidität (I): Lohnsteuer später anmelden und abführen + Liquidität (II): Finanzamt erstattet Steuervorauszahlung 2019 + In Vorbereitung: Vereinfachung und Modernisierung für Personengesellschaften + Geschäftsführer-Firmenwagen: Auch BMW muss Schadensersatz zahlen + Die Rechtslage: Erste Urteile gegen Corona-Beschränkungen
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Der Volkelt-Brief 19/2020 > Download als PDF - lesen im „Print”
Freiburg, 8. Mai 2020
Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,
ist Ihre GmbH „systemrelevant”? Wenn JA: Dann haben Sie gute Chancen, dass man Ihnen hilft. Auch dann, wenn Zuschüsse und Kredithilfen nicht ausreichen, um den Umsatzrückgang zu kompensieren und das wirtschaftliche Überleben zu sichern. Branchen, die weniger oder überhaupt nicht „systemrelevant” sind, haben da schlechte Karten. Aber wer entscheidet darüber, welche Branchen notwendig sind und welche nicht. Die Lobbyisten? Die Anzahl potenzieller Wähler? Der gesunde Menschenverstand? Soviel ist sicher: Ein eindeutiges Kriterium dafür gibt es nicht und einige Unternehmen oder sogar ganze Branchen werden auf der Strecke bleiben.
Ganz schlechte Karten haben z. B. der Tourismus‑, die Reise- und die Freizeitbranche oder Messen, Messebauer und Event-Agenturen. Also die gesamte Veranstaltungs- und Unterhaltungsbranche. Und deren Zulieferer. Auch Bierbrauern und vielen anderen kleineren Branchen geht es nicht gut. Wem sage ich das. Geschäftsführer von Unternehmen aus diesen Branchen stehen mit dem Rücken zur Wand. Sie sind auf den Staat angewiesen. Eine Situation, die Unternehmer nicht gewohnt sind und die ihnen nicht liegt. Für die meisten ist die Situation leider alternativlos. Ermahnungen von Politikern, Forderungen nach neuen gesetzlichen Regelungen, zusätzliche Bürokratie, Durchhalteparolen und politisches Talkshow-Gezänk helfen keinem weiter. Das muss an dieser Stelle gesagt sein.
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GF/Haftung: Wann Sie eine Zwischenbilanz erstellen lassen sollten
Trotz (oder sogar wegen) der Verlängerung der Frist zur Insolvenzantragspflicht durch den Geschäftsführer (vgl. Nr. 17/2020) sind Sie gut beraten, das Zahlenwerk der GmbH nicht nur dem Controlling oder dem Steuerberater zu überlassen. Der Gesetzgeber erwartet von Ihnen mehr und setzt das im Ernstfall – auch in Zeiten der Corona-Krise – mit entsprechenden Sanktionen durch.
Laut Oberlandesgericht (OLG) Schleswig-Holstein „muss sich der Geschäftsführer die notwendigen steuerrechtlichen und handelsrechtlichen Kenntnisse verschaffen, um das Amt auszuführen“. Ganz konkret muss er z. B. dazu in der Lage sein, eine Jahresbilanz auf Plausibilität zu prüfen (OLG Schleswig-Holstein, Urteil v. 11.2.2010, 5 U 60/09). Das Urteil hat sehr praktische Auswirkungen, z. B. jetzt bei der Beurteilung einer Fortsetzungsprognose in der wirtschaftlichen Krise der GmbH. Nach Auffassung des Gerichts, muss der Geschäftsführer auch den Ansatz der Bilanzierungswerte im Zusammenhang mit einer Fortsetzungsprognose korrekt beurteilen können, z. B., ob Forderungen/Verbindlichkeiten vom Steuerberater korrekt aktiviert werden.
Geschäftsführer ohne kaufmännische Fachausbildung (z. B. Kfm., BWL) sind in der Regel nicht in der Lage, eine solche Beurteilung zu geben – Sie sind dabei auf die Aussagen des Fachbereichs Rechnungswesen/Controlling in ihrem Unternehmen angewiesen. Da der Sanierungsfall aber auch für die Fachabteilung „Neuland“ ist, sollte auch deren Einschätzung zusätzlich abgesichert werden – nur dann ist der Geschäftsführer wirklich sicher. Das Urteil ist rechtskräftig und damit Maßstab für zukünftige Entscheidungen zur Geschäftsführer-Haftung. Für diese Geschäftsführer ist es wichtig, dass eine hieb- und stichfeste Ressortverteilung vereinbart wird (klare Definitionen der Aufgaben, z. B. der gesamte kaufmännische Bereich, Erstellung des Jahresabschlusses und von Zwischenbilanzen). Achtung: Die Ressortaufteilung entbindet nicht von der Pflicht, die ordnungsgemäße Erfüllung der handelsrechtlichen Vorgaben zu prüfen.
Geschäftsführer, die jetzt Bedenken zur wirtschaftlichen Situation ihrer GmbH haben, sollten sich zusätzlich absichern. Z. B., indem sie sich im persönlichen Gespräch mit dem Steuerberater ein realistisches Bild über die gegenwärtige wirtschaftliche Situation machen. Gibt es keine klare Ansage vom Steuerberater, sind Sie gut beraten, ihn mit der Erstellung einer Zwischenbilanz zu beauftragen. Dokumentieren Sie den Inhalt dieses Gespräches. Sind Ihre Bedenken nicht ausgeräumt, sollten Sie sich nicht scheuen, zusätzlich eine freiwillige unabhängige Prüfung zu beantragen. Und zwar zunächst im Geschäftsführungs-Gremium. Geht das nicht durch, sollten Sie die einzelnen Gesellschafter darüber informieren, dass Sie eine unabhängige Prüfung für empfehlenswert halten. Noch schwieriger ist die Beurteilung z. B. der Fortsetzungsprognose in der wirtschaftlichen Krise der GmbH. Sind Ihnen die Sanierungsbemühungen z. B. des kaufmännischen Geschäftsführers „suspekt“, sollten Sie sich auch – wie oben beschrieben – absichern und im Notfall die Niederlegung des Amtes in Ihre Überlegungen einbeziehen. Das sollte aber unbedingt nur nach Absprache mit dem Anwalt erfolgen – hier müssen Sie zusätzliche Rechtsfragen berücksichtigen – etwa, dass eine Amtsniederlegung „zur Unzeit“ Sie vor der Haftung auch nicht schützt.
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Geschäftsführer-Perspektive: So kann doch jeder „Geschäftsführung“
Am Ende der Wertschöpfungskette steht der Staat. Mit Steuern und Gebühren finanziert er seine Leistungserbringung. Prosperiert die Wirtschaft, kann er viel leisten. Sinken die Steuereinnahmen, kann der Staat gegensteuern – mit Krediten oder Anleihen. Die dann über zukünftige Steuereinahmen zurückgezahlt werden. So war das jedenfalls bisher. Seit November 2019 kauft die Europäische Zentralbank EZB wieder marode Anleihen und Schuldverschreibungen der EU-Staaten auf. Monatlich im Wert von 20 Mrd. EUR. So weit, so gut. Übertragen auf die Perspektive des Geschäftsführers eines kleineren Unternehmens bedeutet das: Die Hausbank kauft alle Kredite zurück, die das Unternehmen nicht zahlen kann. Mit solchen Geschäften kann jeder „Geschäftsführung”. Mit freundlichen Grüßen.
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Praktisches: KfW gibt Zuschuss für den Klimaschutz
Betrifft … | Darum geht es … | to do … |
Klimazuschuss für mittelständische Unternehmen | Zeitlich befristet beteiligt sich die KfW mit einem direkten Zuschuss in Höhe von 6 % der geplanten Klimaschutz-Investitionen. Der Zuschuss wird zusätzlich im Rahmen der Klimaschutz-Offensive für den Mittelstand ausgezahlt | Ausführliche Informationen zum Programm und zur Antragsstellung gibt es auf den Internet-Websites der KfW. |
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Digitales: Die Kunst des digitalen Bauens
Die Baubranche tut sich nach wie vor schwer mit der Digitalisierung. Die starke Nachfrage, eine hohe Auslastung und gute Preise sorgen nicht für den notwendigen Innovationsdruck. Dennoch: Unterdessen gibt es zahlreiche StartUps, die intelligente digitale Lösungen anbieten – von der Komplett-Planung am digitalen Reißbrett bis zur Logistik-Lösung für Baumaterial und digitalen Vor-Ort-Service (vgl. Nr. 12/2020). Unterdessen investieren die großen Bauzulieferfirmen in großem Stil in Digitales. Sie setzen auf Schulungsprogramme, auf mobilen Service, Baustoff-Beratung und intelligente Lieferketten. Auf spezialisierte Plattformen, wo der Kunde von der Schraube über das Betonfertigteil bis zur automatischen Türtechnik und zur Energie-optimierten Heizungsanlage alles kaufen kann, was man/frau zum Bauen bracht. Da ist z. B. Vito One – das Venture-Capital-Unternehmen des Heizungsbauers Viessmann, die sich gezielt an StartUps beteiligt, die sich mit digitalen Lösungen für den Bau- und Bauzulieferer-Markt beschäftigen. Eine interessante Adresse für StartUps mit guten Branchenkenntnissen.
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Kompakt: Konjunktur- und Finanz-Planzahlen Mai 2020
Stück für Stück wird die wirtschaftliche Reichweite der Corona-Krise sichtbar. Das sind – zum Teil jetzt schon starke – Auswirkungen auf die Umsätze, auf die Produktion, auf den Arbeitsmarkt, auf die Preise und auf die Zahl der Insolvenzen. Auch Bund, Länder und Kommunen werden die Investitionen auf den Prüfstand stellen. Die Politik wirkt konzeptionslos – was Verunsicherung in den Entscheider-Etagen bewirkt.
Betrifft … | Trend |
Konjunktur | Der ifo Geschäftsklimaindex ist im April auf 74,3 Punkte abgestürzt, nach 85,9 Punkten im März. Dies ist der niedrigste jemals gemessene Wert. Einen stärkeren Rückgang hat es noch nicht gegeben. |
Energie/Ölpreis | Wie prognostiziert (vgl. Nr. 14/2020) sind die niedrigen Einstandspreise für Öl/Energie bereits im April bei den Endkunden bzw. an den Tanksäulen angekommen. Der Preisverfall dürfte auch noch im Mai weiter gehen. Das wird Wirkung auf die Inflationsrate im Mai zeigen und die zum Teil sehr hohen Preissteigerungsraten in Konsumer-Bereich etwas dämpfen. |
Inflation | Das Statistische Bundesamt (Destatis) meldet für den April 2020 eine Inflationsrate von 1,4 %. Im Einzelnen: Verbraucherpreise Energie – 0,9 %, Verbraucherpreise Nahrungsmittel + 3,4 %. Dagegen meldet die Agrarmarkt-Informationsgesellschaft (AMI) einen Preisanstieg von knapp über 10 % gegenüber dem Vorjahr für frische Lebensmittel. |
Finanzen | Die Grenzen für Staatshilfen werden sichtbar. Wolfgang Schäuble (CDU): „Der Staat kann aber nicht auf Dauer den Umsatz ersetzen”. Ralph Brinkhaus (CDU): „Die Finanzhilfen dürften nicht aus dem Ruder laufen”. EU-Kommissarin Margrethe Vestager: „Eine pauschale Übernahme der Haftung kommt nicht in Frage”. Stefan Genth (Handelsverband Deutschland): „Der deutsche Einzelhandel erwartet wegen der Corona-Krise bis zu 50.000 Insolvenzen in der Branche”. |
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Liquidität (I): Lohnsteuer später anmelden und abführen
Nutzen Sie die Fristverlängerung für die Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer: Unternehmen können jetzt schon die Einkommen‑, Körperschaft- und Umsatzsteuer auf Antrag stunden – ohne zusätzliche finanzielle Belastung. Für die Lohnsteuer ist das so nicht möglich. Aber: Sie können beantragen, dass die Lohnsteuer später angemeldet und abgeführt wird (§ 109 Abs. 1 Abgabenordnung). Die Fristverlängerung darf maximal zwei Monate betragen. Die Möglichkeit besteht bei Abgabe monatlicher Anmeldungen und bei vierteljährlichen Lohnsteuer-Anmeldungen (BMF-Schreiben v. 23.4.2020, IV A 3 – S 0261/20/10001 :005).
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Liquidität (II): Finanzamt erstattet Steuervorauszahlung 2019
Ab sofort gibt es eine weitere Steuererleichterung für Unternehmen. Unterdessen haben die Finanzexperten von Bund und Ländern weitere Zuschüsse für Unternehmen vorgeschlagen – und zwar als Rückerstattung von bereits in 2019 gezahlten Steuervorauszahlungen (Verlustrücktrag). Maximale Höhe für den Verlustrücktrag sind 15 % des in 2019 erwirtschafteten Gewinns. Voraussetzung: Die (vorläufige) Bilanz für 2019 ist bereits erstellt und weist einen entsprechenden Gewinn aus. Detailfragen dazu sind im BMF-Schreiben vom 24.4.2020 geregelt. Kontakten Sie Ihren Steuerberater.
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In Vorbereitung: Vereinfachung und Modernisierung für Personengesellschaften
Eine Experten-Kommission hat am 20.4.2020 den Entwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts vorgelegt (sog. Mauracher Entwurf). Ziel des Gesetzes ist es, das Recht der Personengesellschaften an die Bedürfnisse des modernen Wirtschaftslebens anzupassen. Z. B. wird den Freien Berufen ermöglicht, ihre Tätigkeiten in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG auszuüben. Zusätzlich wird für BGB-Gesellschaften ein öffentliches Register angelegt, das zusätzliche Transparenz schaffen wird.
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Geschäftsführer-Firmenwagen: Auch BMW muss Schadensersatz zahlen
Nun muss auch BMW dem Käufer eines BMW X1 (Abgasnorm Euro 5) wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (gemäß § 826 BGB) Schadensersatz zahlen. Im Fahrzeug ist ein sog. Thermofenster verbaut, das nach Auffassung des Gerichts nicht dem Motor- bzw. Bauteilschutz dient, sondern für eine unzulässige Abgassteuerung ausgelegt ist. Der Käufer kann das Auto zurückgeben und hat Anspruch auf Schadensersatz. BMW wird das Urteil aber so nicht akzeptieren und hat bereits Berufung beim Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf eingelegt (LG Düsseldorf, Urteil v. 31.3.2020, 7 O 67/19).
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Die Rechtslage: Erste Urteile gegen Corona-Beschränkungen
Die bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verstößt laut Verwaltungsgerichtshof (VGH) München gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, weil Betriebe ohne Rücksicht auf die Größe ihrer Verkaufsräume geöffnet haben dürfen, ohne dass es eine sachliche Rechtfertigung hierfür gäbe. Damit hat das Gericht dem Eilantrag einer Einzelhändlerin stattgegeben. Öffnen darf diese ihre Geschäfte aber dennoch nicht. Der VGH hat davon abgesehen, die gleichheitswidrigen Bestimmungen außer Vollzug zu setzen (VGH München, Urteil v. 27.4.2020, 20 NE 20.793).
Und: Die Einrichtungs- und Möbelhäuser der Möbel Martin GmbH in Saarlouis sind nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) des Saarlandes unter Gleichheitsgesichtspunkten nach der Corona-Verordnung nicht als auf eine Verkaufsfläche von 800 qm begrenzte Geschäfte des Einzelhandels zu behandeln. Die Möbelmärkte dürfen daher ohne entsprechende Begrenzung ihrer Verkaufsfläche wieder öffnen (OVG Saarlouis, Beschluss v. 27.4.2020, 2 B 143/20).
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Eine informative Lektüre und ein erholsames Wochenende wünscht
Ihr
L. Volkelt
Dipl. Volkswirt, Herausgeber + Chefredakteur Volkelt-Brief