Ich hatte Gelegenheit, mit dem Insolvenz-Experten Rüdiger Schmidt (Fachanwalt für Insolvenzrecht) über Krisen-Management zu sprechen. Hier seine „schnellen” Tipps:
Redaktion: Sollten Unternehmen jetzt ihre – privaten oder betrieblichen – Rücklagen einsetzen, wenn Liquidität fehlt?
RA Rüdiger Schmidt: Auf keinen Fall. Dann doch lieber mit einer schnellen Kredit-Zwischen-Finanzierung über die Hausbank reagieren. Ist die Krise nicht mehr beherrschbar – was ja durchaus sein kann – geht der Kredit mit ins Insolvenzverfahren und belastet Sie bzw. Ihre Rücklagen für die Altersversorgung nicht. Auch strafrechtlich sind Sie erst einmal draußen: Die 3‑Wochen-Frist zur Stellung eines Insolvenzantrags ist erst einmal bis zum 30.9. dieses Jahres ausgesetzt.
Redaktion: Welche Sofortmaßnahmen empfehlen Sie?
RA Rüdiger Schmidt: Einzugsermächtigungen widerrufen. Daueraufträge prüfen und stornieren. Steuervorauszahlungen aussetzen und Stundungen für offene Bescheide beantragen. Und natürlich Kurzarbeitergeld beantragen – unbedingt noch vor dem 31.3., damit Sie den März noch mitnehmen können. Achtung: Es gibt auch Insolvenzgeld.
Redaktion: Einige kalkulieren mit einer Insolvenz. Was meinen Sie?
RA Rüdiger Schmidt: Ist eine Option – auch in Eigenverwaltung durch den Geschäftsführer. Z. B., wenn das Geschäftsmodell nicht mehr stimmt. Oder wenn die Personalkosten aus dem Ruder laufen. Reicht es nicht für eine Insolvenz, sollte man den Relaunch im Schutzschirmverfahren prüfen. Auf jeden Fall: Lassen Sie sich von einem erfahrenen Berater coachen. Fehler kosten – das muss nicht sein.
Vielen Dank Herr Schmidt