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Volkelt-Briefe

Krise/Insolvenz: Wie Sie jetzt Ihren Neustart vorbereiten

GmbHs mit eini­gen weni­ger ren­ta­blen Geschäfts­be­rei­chen haben mit einer Sanie­rung im Insol­venz­ver­fah­ren eine gute Chan­ce, ihr Geschäfts­mo­dell jetzt neu auf­stel­len. Dazu wird das pro­fi­ta­ble Kern­ge­schäft in eine neu Gesell­schaft (GmbH) aus­ge­la­gert. Sie kön­nen sich mit den Gläu­bi­gern auf eine (Teil-)Entschuldung oder eine Quo­te ver­stän­di­gen. Die Bun­des­agen­tur für Arbeit über­nimmt für 3 Mona­te die Gehäl­ter, die Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge und auf Antrag die Bei­trä­ge zur Kran­ken­kas­se. Zum Ablauf des Ver­fah­rens > Hier ankli­cken.

Erfül­len Sie trotz Umsatz­rück­gang die Vor­aus­set­zun­gen für ein Insol­venz­ver­fah­ren noch nicht, kön­nen Sie eine Sanie­rung im sog. Schutz­schirm­ver­fah­ren bean­tra­gen. Damit kön­nen Sie Alt­las­ten abwer­fen – aller­dings gibt es kei­nen Zuschuss von der Bun­des­agen­tur für Arbeit.

Zum Ablauf des Schutz­schirm­ver­fah­rens > Hier ankli­cken

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