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Volkelt-Briefe

Team-Mitglieder: Kein Anspruch auf ein einheitliches Zeugnis

Ein Mit­ar­bei­ter eines agi­len Pro­jekt-Teams, das nach der Scrum-Metho­de arbei­tet, hat nicht schon des­halb einen Anspruch auf einen bestimm­ter Zeug­nis­wort­laut ein­schließ­lich einer bestimm­ten Bewer­tung, weil der Arbeit­ge­ber einem ande­ren Team-Mit­glied ein ent­spre­chen­des Zeug­nis erteilt hat (Arbeits­ge­richt Lübeck, Urteil v. 22.1.2020, 4 Ca 2222/19).

Die Scrum-Metho­de arbei­tet mit hoch­qua­li­fi­zier­ten, inter­dis­zi­pli­när besetz­ten Ent­wick­lungs­teams (meist: Soft­ware-Ent­wick­lung). Die­se erhal­ten eine kla­re Ziel­vor­ga­be, für die Umset­zung ist das Team jedoch allein zustän­dig. So bekom­men die Ent­wick­lungs­teams den nöti­gen Frei­raum, um ihr Wis­sens- und Krea­ti­vi­täts­po­ten­zi­al in Eigen­re­gie zur vol­len Ent­fal­tung zu brin­gen. Im oben genann­ten Urteil berück­sich­tigt das Gericht, dass es im Team den­noch unter­schied­li­che Auf­ga­ben­stel­lun­gen, Funk­tio­nen und Fähig­kei­ten gibt, die berück­sich­tigt wer­den müs­sen. Das Gericht hat Beru­fung zugelassen

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