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Volkelt-Briefe

GmbH/Steuern: Steuerliche Anerkennung des Gewinnabführungsvertrages

Ein Gewinn­ab­füh­rungs- und Beherr­schungs­ver­trag wird gemäß den Vor­ga­ben des § 17 des Kör­per­schaft­steu­er­ge­set­zes (KStG) nicht tat­säch­lich durch­ge­führt, wenn der Anspruch auf Ver­lust­über­nah­me in der Bilanz der Organ­ge­sell­schaft nicht aus­ge­wie­sen wird. Dies gilt auch dann, wenn die Zah­lung des Ver­lust­aus­gleich­be­tra­ges tat­säch­lich erfolg­te (FG Schles­wig-Hol­stein, Urteil v. 6.6.2019, 1 K 113/17; Revi­si­on ein­ge­legt, Akten­zei­chen des anhän­gi­gen Ver­fah­rens vor dem Bun­des­fi­nanz­hof (BFH): I R 37/19).

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