Seit 16.12.2019 gelten europaweit einheitliche Standards zum Schutz von Whistleblowern – also auch von Mitarbeitern, die Verstöße/Mängel im betrieblichen Ablauf anprangern bzw. öffentlich machen. Jetzt haben die Mitgliedsstaaten 2 Jahre Zeit, entsprechende Regelungen in nationales Recht umzusetzen. Ab dem 17.12.2021 sollen sich Whistleblower auf „sichere Kanäle” zur Informationsweitergabe sowohl innerhalb von Unternehmen als auch gegenüber den Behörden verlassen können. Sie können vorbauen – etwa durch Benennung einer unabhängigen Schiedsperson oder einer externen Stelle – etwa Ihres Hausjuristen
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