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Volkelt-Briefe

Bürokratie: Finanzbehörden müssen Gründe für eine Steuerschätzung haben

Das Ergeb­nis einer ord­nungs­ge­mä­ßen Buch­füh­rung kann nur dann nicht Grund­la­ge der Besteue­rung sein, wenn die Ver­mu­tung der sach­li­chen Rich­tig­keit vom der Finanz­be­hör­de wider­legt wird. Fehlt z. B. ledig­lich der Sta­tis­tik­teil im Aus­le­ge­strei­fen eines Glücks­spiel­ge­rä­tes, muss die Behör­de die steu­er­li­che Aus­wir­kung detail­liert dar­le­gen (FG Nie­der­sach­sen, Urteil v. 11.10.2019, I V 91/19).

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