Laut BBE-Media-Studie 2019 haben GmbH-Geschäftsführer auch im abgelaufenen Geschäftsjahr wieder gut bis sehr gut verdient. Das Gehalt des „durchschnittlichen” GmbH-Geschäftsführers stagniert auf hohem Niveau bei rund 171.000 € Jahresgesamtverdienst. Die guten Erträge und Umsätze führten dazu, dass die erfolgsabhängig gezahlten Tantiemen in voller Höhe fällig wurden. Die von der BBE-Media veröffentlichten Vergleichszahlen für Geschäftsführer-Gehälter sind aber nicht nur wichtig zur Beurteilung der eigenen Vergütungssituation. Solche Vergleichszahlen werden auch zur Beurteilung der steuerlichen Angemessenheit des Gehalts des Gesellschafter-Geschäftsführers herangezogen. Für 2018/19 ermittelten die Analysten der Gehalts-Studie bei leicht zurückgehender Auftrags- und Ertragslage Zurückhaltung:
- die meisten Geschäftsführer gönnten sich im Vergleich zu zum Vorjahr nur unwesentliche Gehaltserhöhungen.
- Zusatzgehalt gab es überwiegend aufgrund der guten GmbH-Zahlen, wenn der Geschäftsführer einen vertraglichen Anspruch auf Tantieme hat und die guten Zahlen jetzt für ihn sprechen.
- schlecht verdient wird im Kfz-Handel – die Verunsicherung der Branche wir.
- Die starke Nachfrage nach Immobilien wirkt auf die Gehälter im Handwerk. Davon profitierten auch die Chefs von Handwerks-GmbHs (vgl. dazu Nr. 48/2019).
Die Mehrzahl der Geschäftsführer, die sich an der Studie beteiligt haben, hatte in den vergangenen Jahren bereits den Betriebsprüfer in der GmbH. Dabei spielt regelmäßig das Thema Geschäftsführer-Gehalt eine wichtige Rolle. Hier wird vom Betriebsprüfer per Schema nachgerechnet, ob das Gehalt des Gesellschafter-Geschäftsführers „angemessen“ ist. Bei jeder zweiten dieser Betriebsprüfungen wurde die Gehaltshöhe beanstandet. Auch in 2020 wird es wieder bei Betriebsprüfungen in vielen GmbHs zu Beanstandungen in Sachen Geschäftsführer-Gehalt kommen.
Gegen die damit verbundene Zusatzbesteuerung können sich Gesellschafter-Geschäftsführer absichern. Hierin liegt u. a. der Nutzen der Geschäftsführer-Vergütungsstudien. So ist es Praxis der Finanzgerichte, sich bei der Einschätzung der „angemessenen“ Gehaltshöhe an den Vergleichszahlen anerkannter Vergütungsstudien zu orientieren. Eine erste Einschätzung, ob Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer beim Gehalt in der „Bandbreite“ liegen, können Sie anhand der unten dargestellten groben Durchschnittswerte vornehmen. Liegen hier deutliche Abweichungen nach oben vor und gab es in den letzten Jahren keine Betriebsprüfung, in der das Geschäftsführer-Gehalt bereits überprüft wurde, sollten Sie das Gehalt im Hinblick auf Höhe und Zusammensetzung zusammen mit dem Steuerberater überprüfen.
Wirtschaftssektor |
Jahresverdienst 2017/18 |
Jahresverdienst 2018/19 |
Dienstleistung |
143.000 EUR |
145.000 EUR |
Handwerk |
124.000 EUR |
130.000 EUR |
Einzelhandel |
135.000 EUR |
136.000 EUR |
Großhandel |
155.000 EUR |
162.000 EUR |
Industrie |
155.000 EUR |
191.000 EUR |